Hauptamtliche/Ehrenamtliche
Das Erweiterte Führungszeugnis (EFZ) ist ein Element des Gesamtkonzepts im Rahmen der Prävention und gilt bundesweit inzwischen als Standard.
Aus der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (KA 1. Januar 2020 Nr. 3) ergibt sich für Einrichtungsträger die Verpflichtung ein sog. Erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a BZRG von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus entsprechenden Einrichtungen und Tätigkeitsbereichen einzufordern.
Den Hinweis auf die Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (KA 1. Januar 2020 Nr. 3) finden Sie hier.