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Genealogische Forschung (Ahnenforschung)

Für die genealogische Forschung, d. h. die Ahnen- und Familienforschung, sind Kirchen- und Familienbücher eine wesentliche Quelle. Unter Kirchenbüchern sind hier die amtlichen Register aller Taufen, Heiraten und Sterbefälle zu verstehen, die jede Pfarrei zu führen hat.

Kirchenbücher und Familienbücher: Quellenmaterial für Ahnenforschung

Manche der Amtsbücher haben eine persönliche Note von den Verfassern bekommen

Während die Eintragungen der Kirchenbücher in chronologischer Ordnung die jeweiligen Amtshandlungen dokumentieren, bieten Familienbücher eine Darstellung der Familien, die der Pfarrei zugehören, und deren verwandtschaftliche Beziehungen. Neben Familienbüchern in alphabetischer Reihenfolge sind gelegentlich auch Gliederungen nach Straßen oder Filialen vorzufinden.

Familienbücher: verschiedene Wortbedeutungen

Grundsätzlich ist begrifflich zu unterscheiden zwischen den vom Pfarrer selbst angelegten Familienbüchern (Amtsbüchern) und den später von Forschern erarbeiteten Familienbüchern: Die Anlegung des Familienbuchs durch den Pfarrer wurde im 19. Jahrhundert empfohlen und 1905 vom Bischöflichen Generalvikariat schließlich vorgeschrieben, sodass hier von einem Amtsbuch der Pfarrverwaltung, einer historischen Quelle zu sprechen ist.

Demgegenüber handelt es sich bei den nachträglich erstellten Familienbüchern um systematische Kirchenbuchauswertungen privater Familienforscher, also um Autorenwerke.

Beim so genannten Ortsfamilienbuch werden im Gegensatz zu den früher üblichen Pfarrfamilienbüchern auch andere Quellen zur Auswertung herangezogen (z. B. Standesamtsregister, Bürgerlisten, Steuerlisten), deren Originale sich also nicht im Bistumsarchiv Trier befinden.

Findbücher: Das "Inhaltsverzeichnis" eines Archivs

Findbücher

Um einen Überblick zu erhalten, welcher Bestand in einem Archiv vorhanden ist, werden von den Archivaren sogenannte Findbücher erstellt. Diese führen alle Archivalien mit einer kurzen Beschreibung (z. B. Kirchenbuch der Pfarrei St. Paulus, Trier, 1835-1868) und der entsprechenden Archivsignatur auf. Über konkrete Inhalte des Archivguts geben die Findbücher keine oder nur schlagwortartige Auskunft. Sie dienen lediglich einer groben Orientierung.

Anhand der Archivsignatur können die benötigten Archivalien bestellt und von unseren Mitarbeitenden aus dem Magazin ausgehoben werden. Da ein Teil unserer Bestände in Außenlagern aufbewahrt wird, empfiehlt sich eine Vorbestellung der Archivalien per E-Mail (siehe allgemeine Hinweise zur Nutzung des Archivs).

Die bisher in digitaler Form vorliegenden Findbücher der im Bistumsarchiv gelagerten Pfarrarchive finden Sie hier alphabetisch nach dem Ortsamen sortiert.

Schutzfristen für personenbezogene Unterlagen

Kirchenbücher, die teilweise noch nicht ausgegeben werden dürfen.

Kirchenbücher und amtliche Familienbücher sind dem personenbezogenen Schriftgut zuzuordnen, bei dessen Nutzung die entsprechenden Schutzfristen zu beachten sind. Für das Bistum Trier gilt das Jahr 1900 als Grenzjahr: Kirchenbucheinträge bis zum Jahr 1899 sind zur Einsichtnahme frei, alle jüngeren Eintragungen von einer Nutzung durch Forscher dagegen ausgeschlossen. Die von der Sperrung betroffenen Teile eines Kirchenbuchs sind im Bistumsarchiv mit einer Papierbanderole umschlossen, so dass der Band nicht als ganzer von der Nutzung ausgeschlossen zu werden braucht. Diese Möglichkeit ist beim alphabetischen Aufbau der Familienbücher nicht gegeben; hier sind deshalb alle Bücher von der Nutzung ausgeschlossen, die Daten ab 1900 enthalten. Diese Stichtagsregelung können wir aus Gründen einer notwendigen Aufgabenpriorisierung auf absehbare Zeit nicht verändern. Wir empfehlen daher generell, vor der Recherche in Kirchen- und Familienbüchern die standesamtliche Überlieferung auszuwerten.

Selbstständiges Arbeiten wird erwartet...

Ein eigenständiges Arbeiten am ausgegebenen Archivgut wird vom privaten Familienforscher ebenso erwartet wie vom wissenschaftlichen Forscher (vgl. Benutzungsordnung für das Bistumsarchiv Trier). Gelegentliche Hilfestellungen und Beratung durch die Archivbediensteten sind selbstverständlich, beschränken sich in der Regel jedoch auf Hinweise auf einschlägige Findmittel bzw. Archivalien.

Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

8:30 - 16:45 Uhr

Montag und Freitag geschlossen

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte unser Online-Buchungssystem.

Unsere Aushebezeiten

jeweils 9:30, 10:30, 12:00, 14:00 und 15:30 Uhr

Die Vorbestellung von Archivgut (formlos per E-Mail oder über unser Kontaktformular) ist möglich.  

Familiengeschichtliche Recherchen?

Unser Archiv kann seinen Benutzern keine familiengeschichtlichen Recherchen anbieten. Einen solchen Service bieten aber gewerbliche Familienforscher an.

Gebühren?

Wissenschaftliche Forschungen sowie eigene Recherchen zur Orts- und Pfarrgeschichte oder die Nutzung des Bistumsarchivs zu privaten Zwecken, wie beispielsweise zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte, sind gebührenfrei. Gebühren werden laut Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen fällig, wie z. B. für Recherchen und Auskünfte, die über Angaben zur Quellenlage hinausgehen, oder für das Anfertigen von Reproduktionen.

Kopien?

Aus konservatorischen Gründen fertigen wir grundsätzlich keine Kopien an. Gegen Gebühr können Sie einzelne Reproduktionen bestellen.

Bistumsarchiv Trier

Jesuitenstraße 13c
54290 Trier

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