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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier haben wir für Sie die Antworten zu den Fragen zusammengestellt, die uns häufiger begegnen.

Aus konservatorischen und rechtlichen Gründen darf im Lesesaal nicht fotografiert werden.

Das können wir aus personellen und organisatorischen Gründen leider nicht leisten. Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier bis sechs Wochen rechnen.

Es ist zwischen Amtsbüchern und Autorenwerken zu unterscheiden (vgl. Ahnenforschung). Aus Amtsbüchern können Reproduktionen angefertigt werden, bei Autorenwerken steht das Urheberrecht dem entgegen.

Für Ihren Archivbesuch (dienstags bis donnerstags) vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin. Der Vorlauf sollte für einen bestimmten Wunschtermin ungefähr vier Wochen betragen.

Die Vorbestellung von Archivgut vermeidet Wartezeit (vgl. Aushebezeiten unter Nutzungshinweise).

Lediglich Ihre Zeit und Mühe. Gebühren fallen nicht an. 

Nein. Über neu zugängliche Bestände informieren wir auf der Startseite unter der Kategorie "Aktuelles".

Archivalien sind Unikate und müssen besonders vor Verlust geschützt werden. Deshalb können Archivalien nicht nach Hause ausgeliehen werden.

Im Bistumsarchiv werden über 6.000 Kirchenbücher aufbewahrt. Aufgrund dieser großen Menge wird es noch eine Zeitlang dauern, bis alle Bücher digitalisiert sind.

Bitte bringen Sie sich jemand Kundigen mit. Die Mitarbeitenden des Bistumsarchivs können einen solchen Service leider nicht leisten. 

Für die Nutzung des Archivs ist kein Personalausweis nötig. Bei Anfragen per Mail geben Sie bitte Ihre vollständige Adresse an.

Leider gibt es bei uns keinen Besprechungsraum.

Zur Vermeidung von Schäden am Archivgut ist das Schreiben ausschließlich mit Bleistift gestattet. 

Aufgrund einer großen Aufgabenfülle können wir leider keine Forschungsaufgaben für Sie übernehmen. Bitte wenden Sie sich dafür an selbstständige Historiker.

Wir dürfen keine Werbung für entsprechende Software machen.

Zum Schutz des Archivguts ist im Lesesaal das Essen und Trinken nicht erlaubt. Ausnahmsweise (zum kurzen Trinken) ist es im Eingangsbereich vor den Schließfächern gestattet. Denken Sie aber bitte daran, sich leise zu verhalten, damit die Archivmitarbeitenden ihrer Arbeit nachgehen können. Am Besten nutzen Sie zum Essen und Trinken eine der vielen Gelegenheiten in der Nähe des Archivs.

Ja, aber das Gerät darf nicht als Scanner oder Fotoapparat eingesetzt werden. Einen Internetzugang können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.