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Verwaltungsratswahlen

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Formularblock Verwaltungsratswahlen 2025

ACHTUNG: Für Verwaltungsratswahlen in 2025 gilt die Fassung des KVVGs vom 20.12.2021)

Formularblock Verwaltungsratswahlen 2026

ACHTUNG: Für Verwaltungsratswahlen ab Januar 2026 sind die Regelungen des am 01.01.2026 in Kraft tretenden KVVGs zu berücksichtigen. Dieser Formularblock ist an die neuen Bestimmungen angepasst. 

Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) und die Wahlordnung für Verwaltungsratswahlen

Das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) und die Wahlordnung für die Verwaltungsräte im Bistum Trier finden Sie in unserem Downloadbereich. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter raete@bistum-trier.de oder (0651) 7105 328 zur Verfügung.

Werbematerialien

Bei Bedarf können Sie sich dieser Plakate für die Verwaltungsratswahlen in Ihrer Pfarrei bedienen.

Plakat 1

Plakat 2

Bitte passen Sie die Felder "Datum", "Pfarrei-Name" und "Kontaktadresse Wahlausschuss" entsprechend an.

Information zu den Verwaltungsratswahlen im Frühjahr 2026

Alle Verwaltungsratswahlen die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden, müssen nach den dann gültigen Regelungen des am 01.01.2026 in Kraft tretenden Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) und der dazugehörigen Wahlordnung für die Verwaltungsräte im Bistum Trier (ebenfalls neue Fassung ab 01.01.2026) durchgeführt werden.

Häufige Fragen zu den Verwaltungsratswahlen

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Ja. Sie müssen im Zuge des Allgemeinen Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im Bistum Trier am 8./9. November 2025 einen neuen Veraltungsrat wählen.

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Dispens von den Bestimmungen des § 7 Abs.1 Satz 1, § 7 Abs 2 Sätze 1 und 2 KVVG und § 1 a) der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier, bei Herrn Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg zu stellen. Damit würde eine Amtszeitverlängerung für die im Frühjahr 2025 neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder beantragt und die Amtszeit bis zum übernächsten Wahltermin (voraussichtlich 2029) verlängert. 

Nein, die Mitgliederzahlen müssen erst mit der nächsten Wahl, also für eine neue Amtsperiode angepasst werden. (§7 (3) KVVG - ab 01.01.2026) 
Beispiel: Mitgliederzahl des VR bisher 8 Personen. 4 Personen (die Hälfte) scheiden automatisch aus. Da nur noch 6 Personen künftig Mitglied sein könenn, muss zusätzlich 1 weitere Person durch Los ausscheiden. Damit ist die Hälfte der zu wählenden Personen erreicht. Es sind 3 Personen neu zu wählen. Selbstverständlich dürfen auch ausgeschiedene Mitglieder erneut kandidieren. 

Ordnung für die Verwaltungsräte und Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier

Bitte beachten Sie, dass diese Fassung des KVVGS am 01.01.2026 in Kraft tritt.

Weitere Informationen

zum neuen KVVG ab 01.01.2026