Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Dispens von den Bestimmungen des § 7 Abs.1 Satz 1, § 7 Abs 2 Sätze 1 und 2 KVVG und § 1 a) der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier, bei Herrn Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg zu stellen. Damit würde eine Amtszeitverlängerung für die im Frühjahr 2025 neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder beantragt und die Amtszeit bis zum übernächsten Wahltermin (voraussichtlich 2029) verlängert.