Jüdith Müller | Leitungsteam Pastoraler Raum Andernach
Rendanten
Als Rechtsträger der Kirchengemeinde kann der Verwaltungsrat entsprechend des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) rechtsgültig handeln, z. B. Verträge schließen, über das Vermögen verfügen etc. Über die geplanten Ausgaben wird ein Haushaltsplan aufgestellt, über die getätigten Ausgaben wird in der Jahresrechnung Rechenschaft abgelegt, die für alle Gemeindemitglieder öffentlich einsehbar ist.
Mit diesem Workshop erhalten Sie Informationen zu relevanten Themen, die Sie in der Mitarbeit in einem Verwaltungsgremium unterstützen sollen:
Bei der Anmeldung zum Workshop können Sie gerne eigene Themen und Fragestellungen benennen.
Anmeldung bis 16. Februar 2024
Bischöfliches Generalvikariat | Team Engagemententwicklung
Telefon (0651) 7105 566 | ehrenamt@bistum-trier.de oder über unser Online-Anmeldeformular