Urkunde:Ehrung für langjährige Bücherei-Mitarbeit

Eine offizielle Ehrung durch das Bistum erfolgt in der Regel ab 10 Jahren Leitung und ab 15 Jahren Mitarbeit in der Bücherei. Üblicherweise sollte ein Anlass bestehen, in dessen Rahmen die Auszeichnung einer Bücherei-Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters erfolgt, z. B. Jubiläum der Bücherei, am Buchsonntag, Neueröffnung neuer Räume, Ausscheiden des Mitarbeitenden. Die Ehrung sollte möglichst öffentlich stattfinden, z. B. während einer Feierstunde in der Bücherei, während bzw. nach dem Gottesdienst in der Kirche. Die Ehrung wird im Auftrag der Fachstelle zumeist durch den Pfarrer oder einem offiziellen Vertreter der Kirchengemeinde vorgenommen.
Dazu gibt es folgende Regelung:
Bitte melden Sie der Büchereifachstelle die zu ehrenden Personen rechtzeitig – möglichst 4 Wochen vor dem Termin der offiziellen Ehrung. Diese Vorlaufzeit benötigen wir für die Vorbereitung der Urkunde, dem Einholen der entsprechenden Unterschrift und für den rechtzeitigen Versand. Die Meldung kann formlos telefonisch oder per Mail erfolgen.
Dazu benötigen wir folgende Daten:
- Name, Vorname der zu ehrenden Person
- Funktion, die die Person zuletzt in der Bücherei hatte (z.B. Leitung oder Mitarbeit)
- Anlass der Ehrung (z. B. 10, 15 oder 25 Jahre Leitung/Mitarbeit, Ausscheiden aus dem Team etc.).
- Termin der Verleihung