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Ehrenamtlich geleitete KÖB sind befreit:Rundfunkbeitrag

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob für die KÖB die Rundfunkbeitragspflicht besteht.
Datum:
29. Aug. 2025

Ehrenamtlich betriebene Büchereien müssen keinen Beitrag zahlen! Eine Begründung für die Befreiung findet sich auf den Internetseiten des Beitragsservices: »Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig.« 
Sofern die Bücherei also nur von Ehrenamtlchen betrieben wird, sind dort keine Beschäftigten anzugeben und aus diesem Grund zumeist kein Beitrag zu zahlen. Als Beschäftigte gelten nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Bei entsprechenden Anschreiben kann auf diesen Abschnitt verwiesen werden.