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"Arbeitsschutz mit System" im Bistum Trier

Christian Heckmann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, Beate Kloy, Wolfgang Meyer, Andrea Gerards und Paul Claes. (vlnr)
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in besonderer Weise eine Anforderung aus christlicher Sicht. So sind wir als Katholische Kirche nicht nur den staatlichen Gesetzen und Normen verpflichtet. Der Leitgedanke des katholischen Arbeitsschutz-Symposiums in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft (VBG) zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in der Katholischen Kirche hat 2017 die Grundrichtung markiert, zu der wir uns als Bistum Trier bekennen: “Die wechselseitige und gemeinsame Sorge um alle im Bereich der Kirche Tätigen ist Ausdruck der Glaubwürdigkeit der Kirche; deshalb gehören auch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu den besonderen Anliegen kirchlichen Handelns.”  
Aus diesem Grund hat das Bistum Trier im Verbund mit allen Diözesen und in Kooperation mit den Berufsgenossenschaften beschlossen, ein Arbeitsschutz-Management-System (AMS) einzuführen. Aktuell werden in einer Projektgruppe die ersten konkreten Maßnahmen geplant. Die Projektgruppe mit Andrea Gerards (Bereichsleitung Personal), Christian Heckmann (Bereichsleitung Organisation und Digitalisierung), Paul Claes (leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz), Wolfgang Meyer (Dienstgeberbeauftragter für Arbeitssicherheit), Stefan Backes (Mitglied im Leitungsteam pastoraler Raum Lebach) und Beate Kloy (Abteilungsleitung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) beraten sich mit Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und dem leitenden Direktor Andreas Trogsch zum aktuellen Stand der Dinge bei der Einführung des Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS).

AMS soll dazu dienen, eine Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzpolitik zu entwickeln sowie die gesetzlichen Vorgaben zu verwirklichen. Im Vordergrund stehen ein hohes Maß an Handlungssicherheit für diejenigen, die Verantwortung tragen sowie der bestmöglicher Schutz für alle Mitarbeitenden. Dies soll durch die gezielte Anpassung, Optimierung und Steuerung von kirchlichen Strukturen und Implementierung betrieblicher Prozesse erreicht werden.   

Die Berufsgenossenschaften empfehlen schon seit längerer Zeit, ein Arbeitssicherheits-Management-System einzuführen. Bei einem AMS werden auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Prozesse dargestellt, die der Prävention dienen und Möglichkeiten aufzeigen, Situationen und Rahmenbedingungen zu verbessern.

Folgende Maßnahmen sind als erste Schritte geplant:

  • Festlegung der verantwortlichen Personen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Aufbau eines Unterstützungssystems zur Implementierung AMS

Die Projektgruppe trifft sich regelmäßig alle 14 Tage und wird voraussichtlich im Herbst 2023 einen Zwischenstand ihrer Arbeit veröffentlichen. In der Projektgruppe soll auch berücksichtigt werden, dass sich die Strukturen im Bistum aktuell in Veränderung befinden. Je nachdem, ob eine Kirchengemeinde bereits fusioniert ist, ob noch kein Kirchengemeindeverband (nach Strukturplan 2020) besteht oder ob ein Personalübergang auf den Kirchengemeindeverband Pastoraler Raum ansteht, sind die Zuständigkeiten für die verschiedenen Bereiche des Arbeitsschutzes unterschiedlich. Dies genau anzuschauen und die richtigen strukturellen Konsequenzen zu ziehen, gehört mit in die angebotenen Klärungen der Projektgruppe.

Kontakt

Beate Kloy

Beate Kloy

Leitung Abteilung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Paul Claes

Paul Claes

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Jour fixe 4.10.23

31.10.2023

Aktueller Stand

Was ist seit dem Start der Projektgruppe (26. Juni 2023) geschehen? Was ist bisher auf den Weg gebracht worden?

Am 4. Oktober 2023 wurde im Rahmen des Jour fixes für die Leitungsteams der Pastoralen Räume ausführlich über AMS informiert. Mitglieder der Projektgruppe erklärten den Verantwortlichen Ziele und Nutzen eines AMS. Weiterhin wurden die Umsetzungsschritte sowie die Aufgaben für die Verantwortlichen dargelegt. Am Ende konnten noch zu klärende Fragen und der Auftrag für die anstehende Pilotphase festgehalten werden. Vor allem beschäftigte die Führungskräfte der mittleren Bistumsebene der Umgang mit möglicher Haftung und die Herausforderung, die wichtigen Arbeitssicherheitsprozesse trotz zurückgehender Ressourcen gut zu bewerkstelligen.

Für den 23. Oktober 2023 luden Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg und leitender Direktor Andreas Trogsch zu einer digitalen Informationsveranstaltung mit den gleichen Inhalten ein. Zielgruppe waren alle Personalverantwortlichen und Führungskräfte des Bischöflichen Generalvikariats.

In beiden Veranstaltungen wurde Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als ein wichtiges Organisationsziel identifiziert und angenommen.

Wie geht es mit AMS weiter?

Im Bistum Trier startet das AMS mit sechs Piloten, die die unterschiedlichen Strukturen in unserem Bistum (fusionierte Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände nach Strukturplan 2020 oder einen Kirchengemeindeverband Pastoraler Raum, der bereits Personalverantwortung übernommen hat) abbilden.
Bis Dezember 2023 finden Informationsveranstaltungen mit entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen vor Ort statt. Begleitet und unterstützt werden die Piloten durch Mitglieder der Projektgruppe und insbesondere durch den Fachbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Im Bischöflichen Generalvikariat werden zeitnah die Unternehmerpflichten, die derzeit allein beim Generalvikar liegen, bis zur Abteilungsleiterebene übertragen. Im Anschluss werden der Bereich 4, Organisation und Digitalisierung, sowie der Bereich 5, Personal, bezüglich Arbeitsschutzes evaluiert. Auch diese Piloten im BGV werden von der Projektgruppe und dem Fachbereich begleitet und unterstützt.

Ziel ist es, bis Januar 2024 Qualitätsstandards für die Arbeitssicherheit erreicht zu haben, die den Anforderungen der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) entsprechen.