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Sucht-Prävention

Mann hält mit seiner Hand fallende Dominosteine auf

Betriebliche Suchtprävention (BSP) und Hilfe bei Suchtgefährdung verstehen wir als Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der Gesundheitsförderung.

Die Ziele der Suchtprävention

  • Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit durch frühzeitige Intervention

  • Vermeidung von riskantem Suchtmittelkonsum durch Information und Aufklärung

  • Befähigung der Vorgesetzten zu sachgerechtem Handeln bei Suchtproblemen am Arbeitsplatz

  • Unterstützung der Betroffenen zum eigenverantwortlichen Handeln

  • Einführung eines geregelten Verfahrens, das nachvollziehbar ist und die Gleichbehandlung aller Beschäftigten wahrt

Kontakt

Beate Kloy

Beate Kloy

Betriebliches Eingliederungsmanagement und Unterstützungs- und Beratungssysteme