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Ausbildung zu Vorsänger*innen- und Kantor*innen

Vorsängerin

Mit unserem Angebot einer Vorsänger- und Kantor*innenausbildung möchten wir die Vielfalt der kirchenmusikalischen Gestaltung in unserem Bistum weiter beleben und intensivieren. Vorsänger*innen und Kantor*innen ermöglichen es mit Ihrem Gesang, den ganzen Reichtum des GOTTESLOB zu erschließen und ihn im Gottesdienst zu entfalten. Sie übernehmen mit der Verkündigung des Psalms darüber hinaus eine zentrale liturgische Rolle in Eucharistiefeier und Wortgottesfeier aus. Der Bedeutung der aktiven Beteiligung der Gemeinde am liturgischen Geschehen messen wir einen hohen Stellenwert zu. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Ausbildung zum liturgischen Kantorendienst.

Die Ausbildung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen. Sie beginnt jeweils im November eines Jahres. Der Ausbildungszeitraum erstreckt sich für jedes Modul über ein Jahr.

Wir bieten Ihnen:

  • einen Wochenendintensivkurs mit grundlegenden Informationen, zum gegenseitigen Kennenlernen und als Einstieg in die jeweiligen Kurse.
  • monatlich einen von den zuständigen Dekanatskantor*innen organisierten und durchgeführten Vor- oder Nachmittagskurs mit vorwiegend praktischer Arbeit am liturgischen Repertoire
  • Einzelstimmbildung vierzehntägig à 45 Minuten bei einer qualifizierten Lehrkraft, bei der Sie in Atemtechnik und Umgang mit Ihrer eigenen Stimme geschult werden
  • regelmäßig Rückmeldung zu Ihrem Ausbildungsstand und Ihren Entwicklungsmöglichkeiten

Am Ende eines jeden Moduls können Sie einen Eignungsnachweis über Ihre erworbenen praktischen und theoretischen Fähigkeiten erlangen. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einem Zertifikat bestätigt. Der Abschluss von Modul II kann auf Wunsch auch für die D-Kirchenmusikerausbildung anerkannt werden. Der Abschluss findet im November eines jeden Jahres statt und wird von den Seminaren Trier, Koblenz und Saarbrücken organisiert und ausgerichtet. 

Die Ausbildung ist wird finanziell getragen vom Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung und ist daher für die Teilnehmer*innen kostenlos. Nähere Informationen zu Inhalten, Voraussetzungen und organisatorischen Abläufen der Kurse entnehmen Sie bitte unserem Flyer. Für weitere Fragen stehen Ihnen auch die Regionalkantor*innen an den Fachstellen für Kirchenmusik sowie die Bischöfliche Kirchenmusikschule gerne zur Verfügung. 

Die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsänger*innen/Kantor*innenausbildung:

Modul I Ausbildung zur Vorsängerin und zum Vorsänger

Der elementare Umgang mit dem Gotteslob steht im Mittelpunkt. Dazu gehört der Gesang der Vorsängerteile aus dem Gotteslob, die Kenntnis der einfachen Liturgieformen aus dem Gotteslob, wie Tagzeitenliturgie, Wortgottesfeier und Andachten und die einfache Einführung eines neuen Gesangs.

Modul II Ausbildung zur Kantorin und zum Kantor

Neben der Vertiefung der Inhalte von Modul I bilden der Kantorengesang, der Umgang mit allen im Gotteslob aufgefühtren Liturgieformen und der musikalischen und inhaltlichen Einführung von neuen Gesängen den Schwerpunkt der Ausbildung.