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Tipps & Tricks:Warum ist ein Impressum so wichtig?

Recht

Das Impressum als Herkunfts-Verzeichnis

Das deutsche Presserecht fordert von jedem Druckwerk ein Impressum. Darunter versteht man ein Herkunftsverzeichnis. Das Impressum muss Namen und Anschrift des Druckers und Verlegers enthalten. In der Regel sind beim Pfarrbrief Verleger und Herausgeber identisch. Da die meisten Pfarrbriefe periodische Druckwerke sind, muss auch der verantwortliche Redakteur oder die verantwortliche Redakteurin genannt werden. Es darf sich dabei nicht um einen vorgeschobenen Namen handeln. Dieser Verantwortliche steht dafür gerade, dass u. a. keine strafbaren Inhalte im Pfarrbrief verbreitet werden.

 

Beispiel: So könnte ein Impressum formuliert sein

Impressum

 

„Jakobus-Bote". Pfarrbrief der Pfarrgemeinde St. Jakobus, Neustadt

HerausgeberPfarrgemeinderat St. Jakobus, Neustadt

Redaktion: Matthias Griffel (verantwortlich), Petra Meier, Herbert Müller

Anschrift der Redaktion:
Kath. Pfarramt St. Jakobus
Hauptstr. 2
12345 Neustadt
Tel. 0 98 76 - 12 34

Anzeigen und DruckKath. Pfarramt St. Jakobus

Der „Jakobus-Bote" erscheint vierteljährlich und wird an katholische Haushalte kostenlos verteilt. Für unverlangt eingesandte Texte, Grafiken oder Fotos übernehmen wir keine Gewähr.

 

Im oben genannten Beispiel erscheint das Pfarramt als Drucker, da der Pfarrbrief selbst gedruckt wird. Wenn Sie Ihren Pfarrbrief in einer Druckerei herstellen lassen, muss an dieser Stelle Name und Anschrift der Druckerei stehen. Wenn Ihr Pfarrbrief Anzeigen enthält, muss der dafür Verantwortliche genannt werden. Finden sich in Ihrem Pfarrbrief Beilagen, z. B. aus den einzelnen Pfarrgemeinden eines Pfarrverbandes, müssen neben dem Verantwortlichen der Gesamtausgabe auch die Verantwortlichen für die Beilagen genannt werden.

Vetorecht des Verantwortlichen

Der verantwortliche Redakteur muss mindestens 21 Jahre alt sein und hat aufgrund der Rechtslage ein Vetorecht gegenüber den übrigen Redaktionsmitgliedern.