Um gehörlose Gläubige aktiv in eine Kirchengemeinde zu integrieren, gibt es verschiedene Ansätze - auch im Pfarrbrief. Sie beziehen sich auf Kommunikation, Gemeinschaft und die Teilhabe. Viele Kirchengemeinden und spezielle Gehörlosenseelsorgestellen haben bereits erfolgreiche Modelle etabliert.
1. Gottesdienste und Liturgie:
- Gottesdienste in Gebärdensprache: Das ist die wichtigste Maßnahme. Regelmäßige Gottesdienste, die vollständig in Deutscher Gebärdensprache (DGS) abgehalten oder simultan gedolmetscht werden, sind entscheidend. Dies ermöglicht es gehörlosen Gläubigen, der Predigt, den Gebeten und den Liedern in ihrer Muttersprache zu folgen und aktiv am Gottesdienst teilzunehmen.
- Visuelle Unterstützung: Zusätzlich zum Dolmetschen können visuelle Hilfsmittel wie Beamer und Leinwände eingesetzt werden. Sie können Liedtexte, Gebete oder die Bibelstelle des Tages anzeigen.
2. Gemeinschaft und Seelsorge:
- Miteinander, nicht übereinander reden: Wenn Sie in Ihrem Pfarrbrief die Wirklichkeit Ihrer Gemeinde abbilden möchten, dann gehören zu dieser Wirklichkeit auch Menschen mit Behinderungen. Laden Sie sie aktiv zur Mitarbeit ein. Sie sind Expert*innen: Sie kennen die Termine, die Gruppen und auch die Hindernisse. Nutzen Sie diese Expertise! Vielleicht mit einer regelmäßigen Rubrik zum Thema "Inklusion"?
- Spezialisierte Seelsorge: Viele Bistümer und Landeskirchen haben eine eigene Gehörlosenseelsorge. Diese Stellen bieten nicht nur Gottesdienste, sondern auch Seelsorge und Beratung in Gebärdensprache an. Sie begleiten gehörlose Menschen bei wichtigen Lebensereignissen wie Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.
- Gemeindetreffen und -gruppen: Gehörlosengemeinden oder -gruppen bieten die Möglichkeit, sich in der eigenen Sprache auszutauschen und Gemeinschaft zu erleben. Angebote wie Seniorentreffs, Familienkreise oder Freizeiten sind wichtige Gelegenheiten zur Begegnung.
- Inklusive Veranstaltungen: Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern können auch hörende und gehörlose Gläubige an gemeinsamen Veranstaltungen teilnehmen. Dies fördert den Austausch und baut Barrieren ab.
3. Bildung und Teilhabe:
- Angebote zur Glaubensbildung: Glaubenskurse, Katechese und Bibelgruppen in Gebärdensprache ermöglichen eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Glauben.
- Schulung der Hörenden: Kirchengemeinden können Informationsveranstaltungen über die Lebenswelt und Kultur gehörloser Menschen anbieten. Dies schafft Bewusstsein und hilft hörenden Gemeindemitgliedern, offener auf gehörlose Gläubige zuzugehen.
- Teilhabe am Gemeindeleben: Gehörlose Gläubige sollten nicht nur passive Teilnehmer sein, sondern aktiv in kirchliche Ämter und Gremien eingebunden werden. Das kann die Übernahme von Aufgaben im Gottesdienst (z.B. Lesungen), die Mitarbeit im Kirchenvorstand oder die Organisation von Gemeindeveranstaltungen umfassen.
4. Technische und finanzielle Unterstützung:
- Technische Hilfsmittel: Für Menschen mit einer Schwerhörigkeit können technische Hilfen wie Ringschleifen oder FM-Anlagen in Kirchenräumen installiert werden, um das Hören zu erleichtern.
- Finanzielle Unterstützung: Kollekten oder spezielle Fonds können dazu beitragen, die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher zu decken, die oft eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine erfolgreiche Inklusion von gehörlosen Gläubigen auf einem ganzheitlichen Ansatz beruht: Der Gottesdienst wird barrierefrei gestaltet, die Gemeinschaft wird gefördert, es gibt spezielle Seelsorgeangebote und die Kirchengemeinde wird für die Bedürfnisse gehörloser Menschen sensibilisiert.