Mit Beginn des Jahres 2026 tritt im Bistum Trier das überarbeitete Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) in Kraft. Nach fast fünf Jahrzehnten wurde das Fundament der kirchlichen Vermögensverwaltung erneuert, um den Anforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Digitalisierung, klare Strukturen und mehr Transparenz sollen die Arbeit in den Gremien erleichtern und zugleich die Verantwortung für das kirchliche Gut stärken.
Das neue Gesetz bringt frischen Wind: Sitzungen können künftig auch online stattfinden, elektronische Signaturen ersetzen die klassische Unterschrift, und Verwaltungsteams können die Arbeit der Verwaltungsräte unterstützen. Die Regeln für Genehmigungen wurden präzisiert, und die Zusammenarbeit in den Kirchengemeindeverbänden wird neu geordnet.
Für die Verwaltungsräte bedeutet das: Haushaltspläne werden gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat beraten, Protokolle können digital geführt werden, und bei wichtigen Entscheidungen gilt weiterhin höchste Sorgfalt. Wer sich rechtzeitig informiert, wird die Neuerungen als Chance erleben.
Weitere Informationen und eine Broschüre mit Erläuterungen finden Sie unter:
www.bistum-trier.de/kvvg.
