Immer wieder wird die Rechtsabteilung des Bistums von Pfarreien wegen vorgebrachter Urheberrechtsverletzungen kontaktiert, für die Schadensersatz eingefordert wird. Fast immer geht es dabei um Bilder, Fotografien oder Gedichte aus alten Pfarrbriefen, die auf den Homepages der Pfarreien oder Pfarreiengemeinschaften zu finden sind.
Es mag nachvollziehbar sein, dass in der Vergangenheit, vor der Nutzung des Internets, das Bewusstsein für "Urheberrechtsverletzung" nicht bei jedem sehr hoch gewesen ist. Mit der Nutzung des Internets durch Kirchengemeinden bekam dieses Thema neue Brisanz. Rechteinhaber oder auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Kanzleien werden so viel schneller fündig. Einschlägigen Kanzleien setzen spezialisierte Bilder-Suchmaschinen ein und verschicken automatisiert Abmahnungen an Kirchengemeinden, teilweise, ohne dass vorher eine Plausibilitätsprüfung erfolgt. In der Folge werde Pfarreien wegen alter Bilder auf ihrer Website abgemahnt – darunter oft auch solche, die in uralten, online abrufbaren Pfarrbriefen enthalten sind. Deshalb rät der Pfarrbriefservice im Bistum Trier dazu, nur die jeweils aktuellen Pfarrbriefe online zu stellen und ältere Ausgaben "rückstandsfrei" zu entfernen.