Zum Inhalt springen
logo_wahl_bistum_trier
2021_06_25_shutterstock_636523523_Wahlschein

Wahlen 2024 in den Fusionspfarreien

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den Wahltermin für die Wahl der Räte (je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat) in den zum 1. Januar 2024 neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden auf

Samstag/Sonntag, den 27./28. Januar 2024 festgelegt.

Dieser Wahltermin bezieht sich nur auf diejenigen neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden, in denen aufgrund örtlicher Entscheidung der derzeit amtierende Pfarreienrat nicht den ersten gemeinsamen Pfarrgemeinderat bilden soll. (Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt; 167. Jahrgang; Ausgabe 2; 1. Februar 2023)

*je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat

Weitere Infos