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Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte

Sie als ehrenamtlich Engagierte, die für das Bistum Trier, eine Pfarrei, eine Pfarreiengemeinschaft, einen Pastoralen Raum oder eine andere Einrichtung des Bistums tätig werden, sind bei der Ausübung dieses kirchlichen Engagements über die Sammelversicherungsverträge der Diözese unfall- und haftpflichtversichert. Diese umfasst ebenfalls einen Versicherungsschutz für Dienstfahrten (Fahrzeugversicherung).

Alle Aktivitäten der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Bistums Trier (Rahmenvertrag für alle Kirchengemeinden) sind mitversichert. Das gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und die Zusatz-Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche des Bistums.

Broschüre "Versicherungsschutz im Bistum Trier"

Alle Informationen finden Sie in der aktuellen Borschüre zum Versicherungsschutz im Bistum Trier. Bei Fragen steht Ihnen die Fachabteilung gerne unter versicherungen@bgv-trier.de zur Verfügung.

Formulare für Unfallanzeigen (VBG – „Ehrenamtliche“, „Kirchengemeinden-Hauptamtliche“ und  „Bistum-Hauptamtliche“) sind aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaft direkt beim Arbeitsbereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter  arbeitsschutz@bgv-trier.de anzufordern.