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Dankesurkunde für ehrenamtlich Engagierte

Für besondere Verdienste im ehrenamtlichen Engagement verleiht der Bischof von Trier die Dankesurkunde des Bistums Trier.
Datum:
25. Juni 2023
Von:
Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung, Bistum Trier

An wen wird diese Auszeichnung verliehen?
Mit der Dankesurkunde können kirchlich Engagierte ausgezeichnet werden, die beispielhaft und mit erheblichem Einsatz und über einen längeren Zeitraum (mindestens 15 Jahre) ehrenamtlich in Kirche und Gesellschaft gewirkt haben oder in herausragenden Einzelfällen.

 

Was ist zu tun?
Anträge auf Verleihung der Dankesurkunde können von allen natürlichen Personen und Personengruppen schriftlich beim Bischöflichen Generalvikar, Hinter dem Dom 6, 54290 Trier, gestellt werden. 


Der Vorschlag muss über den Pfarrer oder den Dechanten, in dessen Bereich die auszuzeichnende Person wirkt, eingereicht werden – verbunden mit dessen Stellungnahme.

Ehrungsanträge oder Vorschläge müssen enthalten: Darstellung der dem Antrag zugrunde liegenden Verdienste (Dauer und Beschreibung des Engagements) und die notwendigen Angaben über die auszuzeichnende Person.

Wer entscheidet über die Verleihung?
Eine Kommission prüft die Anträge auf Verleihung der Dankesurkunde. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, von denen eines dem Diözesankatholikenrat und eines dem Diözesanpastoralrat angehört. Die Kommission unterbreitet das Ergebnis ihrer Prüfung dem Bischof als Vorschlag. Der Bischof von Trier entscheidet über den Antrag. Er ist an den Vorschlag der Kommission nicht gebunden.

Wann und wie wird die Dankesurkunde verliehen?
Die Dankesurkunde des Bistums wird in der Regel jährlich am Tag des internationalen Ehrenamtes, am 5. Dezember, durch den Bischof oder die Weihbischöfe oder den Generalvikar verliehen