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Gesetze, Vorschriften und Informationen

Rechtliche Grundlagen

Wie alle Unternehmen müssen sich auch die Dienststellen des Bischöflichen Generalvikariates, die Kirchengemeinden und die Dienststellen und Einrichtungen der Kita gGmbH an gesetzliche Vorschriften halten.

In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden die Grundpflichten des Unternehmers beschrieben. Der Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde entspricht dem Unternehmer/ der Unternehmerin. Im vierten Kapitel dieser Vorschrift wird die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes beschrieben.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Werkzeug, um die Arbeitsaufgaben im Einklang mit den Rechtsvorschriften zu organisieren!

In einer Präventionsvereinbarung zwischen dem Bistum Trier und den Berufsgenossenschaften VBG, bzw. BGW sind die Einsatzzeiten der Arbeitsmedizinerin/ des Arbeitsmediziners und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit festgelegt.

In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" , die ebenfalls in die Vereinbarung mit aufgenommen wurde, werden die Einsatzzeiten der Fachkräfte näher beschrieben.

Hilfreiche Informationen und Links zu Unfallversicherung und Gefährdungsbeurteilung

Die gesetzlichen Unfallversicherer sowie staatliche und private Einrichtungen stellen als Orientierungshilfe fachbezogene Richtlinien und Informationen zur Verfügung. Beim Klicken auf die jeweilige Bildkachel öffnet sich die entsprechende Übersicht mit den Verlinkungen. 

Diese Unterlagen sind dazu bestimmt, Ihnen einen roten Faden zu bieten, wie Vorschriften und Informationen rechtssicher umgesetzt werden können. Die Vorlagen sind nur dann verbindlich, wenn sie auf die jeweiligen Arbeitsplätze angepasst und durch die Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.

BGV Trier
BGV Trier

Bereich: BGV Trier

Die Mitarbeitenden sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert.

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in einzelnen Jugendeinrichtungen im Bistum Trier sind über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW unfallversichert. 

Die Berufsgenossenschaft für die Nahrungsmittel-Branche bietet gute Informationen zu folgenden Tätigkeiten: Reinigung und Hauswirtschaft.

Bereich: Schulen

Auf der Internetplattform www.sichere-schule.de erhalten Sie bildlich dargestellt viele Informationen, Regeln  und Vorschriften.

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist der gesetzliche Unfallversicherer der haupt- und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeiter in den Schulen im Bistum Trier. Ausgenommen sind die Fachschulen, die bei der BGW versichert sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Unfallkasse der Länder versichert. Auf den Internetseiten der Unfallkassen Rheinland-Pfalz und Saarland finden Sie weitere Informationen.

Bereich: Kirchengemeinden

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft  (VBG) ist der gesetzliche Unfallversicherer der haupt- und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeitenden im Bistum Trier.

Durch den Betrieb von Friedhöfen oder die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist in einzelnen Gemeinden zusätzlich die SVLFG  (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau) als gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Kirchliche Gebäude sicher nutzen

Typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in tabellarischer Form

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Bild Branchenkatalog Kirchengemeinde

Gefährdungsbeurteilung: Branchenkatalog Kirchengemeinde

Gefährdungsbeurteilung in Kirchen

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Die gesetzlichen Unfallversicherer

Bereich: Kindertageseinrichtungen

Für die Kindertageseinrichtungen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig.

Zahlreiche Pflichten ergeben sich nach Forderung der gesetzlichen Unfallkassen. Auf der Internetplattform www.sichere-kita.de erhalten Sie einen Überblick für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Da die Kinder bei der Unfallkasse der Länder versichert sind, werden hier Informationen zu zahlreichen Themen der Kindertageseinrichtungen angeboten. Diese sind Rheinland-Pfalz und im Saarland unter der jeweiligen Internetseite abrufbar.

Auf weiteren wichtigen Seiten im Arbeitsschutz stehen Informationen und Hilfsmittel kostenlos bereit:

VDD

Die AG Arbeitsschutz ist eine Arbeitsgruppe der Personalwesenkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands. Hier erhalten Sie Informationen zum Arbeitsschutz im Bereich der katholischen Kirche.

BAuA

Der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstehen die wissenschaftlichen Fachbereiche "Grundsatzfragen und Programme", "Produkte und Arbeitssysteme", "Arbeit und Gesundheit" und "Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe". Die Informationen sind für Jedermann frei zugänglich.

EFAS

Die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) setzt sich als Ziel, dass die Mitarbeitenden aller Landeskirchen gut und sicher arbeiten können. Deshalb hat die EKD 1997 die EFAS ins Leben gerufen. Unfälle sollen vermieden, arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert, Arbeitsplätze gesundheitsförderlich gestaltet werden.