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Seit August gilt in der EU der AI Act.:Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Pfarrbrief

Eine Pfarrer stellt mit Hilfe eines Roboters einen Pfarrbrief
Datum:
7. Oktober 2026

Bis zur Einführung verbindlicher, bistumsweiter Standards arbeitet die Pressestelle des Bistums Trier bzgl. der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI, englisch: AI für Artificial Intelligence) nach folgender, interner Regelung, die gerne auch als Anregung für die Arbeit an Pfarrbriefen genutzt werden kann:

"Seit dem 2. August 2026 gilt in der Europäische Union der so genannte AI Act. Das Gesetz regelt, wofür KI in der EU verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen. Unter Artikel 50 werden die „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“ geregelt, an denen auch wir in der Kirche uns orientieren müssen. Was heißt das für den Pfarrbrief?

Für die Stabsstelle Kommunikation haben wir uns Standards zur Nutzung von KI geben. Die Hinweise sind keine vom Bistum herausgegeben verbindlichen Standards. Die Stabsstelle Kommunikation im BGV arbeitet aber danach und macht sie transparent im Sinne einer Empfehlung."