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Kirchliche Hospiz- und Palliativeinrichtungen und -dienste im Bistum Trier

"Was darf ein Mensch in dieser existenziellen Lebenssituation von katholischen Einrichtungen erwarten?"

So fragte Bischof Dr. Stephan Ackermann bei der Präsentation der Ergebnisse des Projekts Hospiz- und Palliativkultur in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bistum Trier. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um die Gesetzgebung zur Suizidassistenz setzen Krankenhäuser, Altenhilfeeinrichtungen, Sozialstationen und Hospizeinrichtungen im Bistum Trier auf Prävention und eine erfahrbare Kultur der Aufmerksamkeit und Achtsamkeit für Schwerstkranke und Sterbende sowie für ihre An- und Zugehörigen.

Das hohe Engagement kirchlicher Einrichtungen und Dienste in der hospizlichen und palliativen Versorgung, das es weiter auszubauen gilt, zeigt sich in der nachfolgenden Karte. Dort haben Sie die Möglichkeit, die besonderen Angebote der spezialisierten Einrichtungsarten und Einrichtungen der Regelversorgung in Ihrer Region  zu finden.

Unter der Karte finden Sie die unterschiedlichen Einrichtungsarten und Diensten kurz erläutert.

Hinweis zur Verwendung der Karte

Sie können die genaue Bezeichnung der Einrichtung, die Adressdaten und den Link zur Homepage der Einrichtung bzw. des Dienstes aufrufen, wenn Sie in der Karte das betreffende Icon anklicken. Bei kleinen Bildschirmen und Mobilgeräten klicken Sie zur Anzeige dann bitte nochmals auf den weißen Balken mit der Aufschrift "Info" am unteren Rand des Kartenfensters.
Sie können das Kartenfenster hier auch als eigenständige Seite aufrufen (evtl. übersichtlicher für Mobilgeräte; die Bereitstellung des Kartenmaterials erfolgt über das Trierer Unternehmen alta4 AG).

Projekt "Hospiz- und Palliativkultur in katholischen Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens im Bistum Trier"

Im Rahmen dieses Projektes (Laufzeit: 2017-2022) haben sich katholische Einrichtungen mit der Frage auseinandergesetzt, wie die hospizliche und palliative Versorgung am Lebensende in den katholischen Einrichtungen verbessert und verlässlich sichergestellt werden kann. Den Ergebnisbericht finden Sie hier.

Erläuterung zu den Arten von Einrichtungen und Diensten*

Ambulante Hospizdienste unterstützen Schwersterkrankte dabei, die letzte Zeit ihres Lebens zuhause und mit ihnen nahe stehenden Menschen zu verbringen. Die überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der rund 1500 ambulanten Hospizdienste beraten in Fragen der ambulanten Betreuung, arbeiten mit Ärzten und Pflegediensten zusammen, begleiten die Familie in der Zeit des Sterbens sowie die Angehörigen auch über den Tod ihres Familienmitgliedes hinaus. Rund 100.000 Ehrenamtliche sind bundesweit in der Hospizbegleitung aktiv.

Seit 2007 besteht ein Rechtsanspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Diese dient dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung von Menschen mit einer fortgeschrittenen lebensbegrenzenden Erkrankung soweit wie möglich zu erhalten sowie ihnen ein würdiges Leben zuhause, in stationären Pflegeeinrichtungen oder Hospizen zu ermöglichen. Die 24-stündige Erreichbarkeit der SAPV-Teams an sieben Tagen der Woche und die vernetzte Tätigkeit von in der Palliativversorgung ausgewiesenen Berufsgruppen sind unverzichtbar.

Stationäre Hospize sind eigenständige wohnliche Einrichtungen, in deren Mittelpunkt Menschen mit einer fortgeschrittenen lebensbegrenzenden Erkrankung und deren Angehörige mit ihren jeweiligen Bedürfnissen stehen. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet. Bundesweit gibt es rund 260 stationäre Hospize.

Palliativstationen sind spezialisierte Einrichtungen eines Krankenhauses zur Versorgung von Menschen mit einer fortgeschrittenen lebensbegrenzenden Erkrankung. Ziel ist die weitestgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität, so dass schwerst Erkrankte die ihnen verbleibende Lebenszeit möglichst in ihrer gewohnten Umgebung verbringen können. Sollte eine Entlassung nicht mehr möglich sein, steht das multiprofessionelle Team der Palliativstation dem Sterbenden und seinen Angehörigen zur Seite. Ca. 15% der Krankenhäuser in Deutschland verfügen über eine der bundesweit rund 350 Palliativstationen.

Ein Palliativdienst im Krankenhaus bietet als spezialisiertes Team mit Mitarbeiter*innen aus unterschiedlichen Berufsgruppen eine Palliativbetreuung für stationäre Patient*innen außerhalb einer Palliativstation an. Diese Betreuung umfasst sowohl eine kontinuierliche und frühzeitige palliativmedizinische Beratung als auch die ergänzende Mitbehandlung im Falle komplexer Symptome und Bedürfnisse. "Jedes Krankenhaus, das Patienten wegen einer nicht heilbaren Krebserkrankung behandelt, soll einen Palliativdienst anbieten", so lautet die Empfehlung in der 2015 veröffentlichten S3-Leitlinie Palliativmedizin. 

Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase soll den Leistungsberechtigten bezogen auf ihre individuelle Situation ermöglicht werden, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen.

Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Dabei sollen bedürfnisorientiert auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Bestandteil der Beratungsgespräche soll auch das Angebot zur Aufklärung über bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht) bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein.

Stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig.

* Quellen: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (2018): Hospiz- und Palliativversorgung im Überblick: Wer bietet was wo? [online]: https://www.dgpalliativmedizin.de/neuigkeiten/informationen-fuer-patienten-und-angehoerige.html [14.06.2023]; 
GKV-Spitzenverband ( 2023): Gesundheitliche Versorgung für die letzte Lebensphase [online]: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hospiz_und_palliativversorgung/letzte_lebensphase/gesundheitliche_versorgungsplanung.jsp [29.06.2023].

Vergleichbare Informationen finden Sie auch beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. [online]: https://www.dhpv.de/start.html.

Beitrag der Kirche in einer größeren Landschaft der Versorgung

Die in der Karte angezeigten kirchlichen Hospize und Palliativeinrichtungen und -dienste verstehen sich als kirchlicher Beitrag zu einer breiten Landschaft der Versorgung, die von vielen getragen wird.

Eine Übersicht über alle Hospize und Palliativeinrichtungen (kirchliche und weitere) finden Sie

Hospizarbeit im Bistum Trier

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Nähere Hinweise zur Hospizarbeit im Bistum Trier finden Sie auf der Seite des Diözesan-Caritasverbandes Trier.