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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bistum Trier bekennt sich mit dieser Erklärung ausdrücklich zu den Grundsätzen der digitalen Inklusion und Chancengleichheit. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, sowie ungeachtet der verwendeten Technologien oder Endgeräte, einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den Informationen, Diensten und Inhalten auf unseren Webseiten erhalten. 

Diese Verpflichtung fußt auf den gesetzlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Web-Barrierefreiheitsrichtlinie), die in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und auf Landesebene durch die Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) umgesetzt wird. Die BayBITV orientiert sich dabei an der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich explizit auf die Website www.bistum-trier.de sowie die zugehörigen Subdomains.

 

1.    Konformitätsstatus und angewandte Standards

Unsere Webseiten sind weitestgehend barrierefrei. Dies bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Inhalte und Funktionen den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA entspricht. Eine Übersicht über die nicht barrierefreien Inhalte finden Sie unter Punkt 3.
Die WCAG 2.1 Level AA sind international anerkannte Richtlinien, die vier grundlegende Prinzipien der Barrierefreiheit definieren:


Wahrnehmbar

Informationen und Benutzeroberflächen-Komponenten müssen den Nutzer*innen auf Weisen präsentiert werden können, die sie wahrnehmen können. (z.B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos)


Bedienbar

Benutzeroberflächen-Komponenten und Navigation müssen bedienbar sein. (z.B. Tastaturnavigation, ausreichende Zeitbegrenzungen)


Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. (z.B. Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit, Eingabehilfe)


Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, zuverlässig interpretiert werden können. (z.B. valide HTML-Struktur)
Wir streben die vollständige Konformität mit Level AA an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Abweichungen zu beseitigen.


2.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die technische Basis unserer Webseiten bildet das Open-Source-Content-Management-System OpenCms. Die Software bietet eine solide Grundlage für die Erstellung strukturierter und zugänglicher Inhalte. Dieses ermöglicht unter anderem, die Navigation auf der Website über die Tastatur, Einsatz von Überschriften-Hierarchien zur besseren Strukturierung von Texten, die Einbindung von alternativen Bildbeschreibungen für sehbeeinträchtige Menschen und die individuelle Beschriftung von Links. Wir sind außerdem bemüht, Texte möglichst verständlich zu formulieren. 
Unsere Internetredakteur*innen werden in der Erstellung barrierefreier Inhalte geschult und angehalten, die Richtlinien der Barrierefreiheit bei der Content-Pflege zu berücksichtigen. 

Einsatz des Assistenz-Tools von Eye-Able

Darüber hinaus setzen wir den Barrierefreiheits-Assistenten der Firma Eye Able ein. Dieses innovative Werkzeug ist direkt in jede unserer betroffenen Webseiten integriert und ermöglicht den Nutzer*innen eine personalisierte Anpassung der Benutzeroberfläche an ihre individuellen Bedürfnisse. Zu den Funktionen von Eye Able gehören unter anderem: 

  • Diverse Kontrast-Modi = Optimierung der Farbdarstellung (z.B. Hochkontrast, Invertiert, Dunkelmodus) zur Verbesserung der Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Personen.
  • Flexible Schriftgrößen- und Schriftartanpassung = Stufenweise Vergrößerung oder Verkleinerung der Schrift sowie Auswahl verschiedener, lesefreundlicher Schriftarten.
  • Lesemodus und Fokus-Modus = Reduzierung visueller Ablenkungen durch Ausblenden von Seitenleisten und Navigationsmenüs, um sich auf den Hauptinhalt zu konzentrieren.
  • Vorlesefunktion (Text-to-Speech) = Vorlesen von Textinhalten auf der Webseite, um sehbehinderten Personen oder Personen mit Leseschwächen den Zugang zu erleichtern.
  • Anpassung von Linienhöhe und Buchstabenabstand = Verbesserung der Lesbarkeit von Texten, insbesondere für Menschen mit Legasthenie.
  • Farbfilter für Farbenblindheit = Simulation und Kompensation verschiedener Formen der Farbenblindheit (z.B. Protanopie, Deuteranopie, Tritanopie), um Farbinformationen zugänglich zu machen.
  • Mauszeiger-Vergrößerung und -Anpassung = Vergrößerung und farbliche Anpassung des Mauszeigers für bessere Sichtbarkeit.
  • Navigationshilfen = Verbesserung der Tastaturnavigation und Bereitstellung von Sprunglinks für eine effizientere Bedienung ohne Maus.
  • Hervorhebung von Links und Überschriften = Visuelle Unterstützung zur besseren Orientierung auf der Seite

 

3.    Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer intensiven Bemühungen, die genannten Webseiten umfassend barrierefrei zu gestalten, sind uns einzelne Bereiche bekannt, die derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA entsprechen. Diese sogenannten „nicht-konformen Inhalte“ werden kontinuierlich überprüft und sollen im Rahmen unserer fortlaufenden Prozesse zur Barrierefreiheitsoptimierung nach und nach behoben werden. Die Gründe für diese Abweichungen sind vielfältig und können technischer Natur, redaktioneller Natur oder durch die Integration von Drittanbieter-Lösungen bedingt sein:

PDF-Dokumente

Insbesondere ältere, vor dem 27. Juni 2025 auf der Website eingestellte PDF-Dokumente sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei im Sinne der PDF/UA-Standards. Dies bedeutet, dass sie eventuell keine korrekten Tag-Strukturen, lesbaren Textalternativen für Bilder oder eine logische Lesereihenfolge aufweisen. Wir arbeiten daran, neue Dokumente von vornherein barrierefrei zu erstellen. Bei Bedarf werden wichtige ältere Dokumente priorisiert überarbeitet. Sollten Sie ein spezifisches Dokument in einem barrierefreien Format benötigen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme.


Bilder und Grafiken

Obwohl wir uns bemühen, alle Bilder mit Informationswert und Grafiken mit aussagekräftigen und kontextbezogenen alternativen Bildbeschreibungen zu versehen, können bei älteren Bildern, insbesondere aus unserem Pressearchiv, die vor dem 27. Juni 2025 hochgeladen wurden, noch Lücken bestehen. Dies betrifft auch unsere Bildergalerien. 


Audioinhalte

Ein Teil der auf unseren Webseiten eingebetteten Audioinhalte (insbesondere ältere Aufzeichnungen) verfügt noch nicht über vollständige Audiodeskriptionen für Personen mit Hörbeeinträchtigungen. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit mit diesen Funktionen veröffentlicht, bestehende Inhalte bleiben in der vorhandenen Form.


Interaktive Karten und eingebettete Drittanbieter-Dienste

Die Barrierefreiheit bestimmter interaktiver Elemente wie Kartenanwendungen (OpenStreetMap-Integrationen) hängt von der Implementierung und den Barrierefreiheitsstandards des jeweiligen Drittanbieters ab. Hier haben wir nur bedingten Einfluss, suchen jedoch aktiv nach barrierefreien Alternativen.


4.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit und Methodik der Bewertung

Diese Erklärung wurde am 25. Juli 2025 in Eigenprüfung erstellt und letztmals kontrolliert. 
Die Bewertung des Konformitätsgrades unserer Webseiten erfolgte durch eine umfassende Kombination aus Selbstbewertung und dem Einsatz spezialisierter Werkzeuge:


Manuelle Prüfungen

Unsere Webmaster und Redakteur*innen führen regelmäßige manuelle Überprüfungen wichtiger Seiten und Funktionen durch, um die tatsächliche Benutzererfahrung für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zu simulieren.


Automatisierte Testwerkzeuge

Es werden branchenübliche Tools zur automatischen Erkennung von Barrierefreiheitsmängeln eingesetzt. Diese Tools helfen uns, strukturelle Probleme und technische Fehler schnell zu identifizieren.


Experten-Feedback und Best Practices

Wir ziehen bei Bedarf Expertenwissen und anerkannte Best Practices für Web-Barrierefreiheit heran, um unsere Umsetzung kontinuierlich zu verfeinern.

 

5.    Feedback und Kontakt

Ihre Rückmeldungen sind für uns von großem Wert und ein entscheidender Faktor für die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseiten. Wir laden Sie herzlich ein, uns Ihre Beobachtungen, Fragen, Anregungen oder Kritikpunkte mitzuteilen.
Sollte Ihnen eine Barriere auf unserer Website auffallen, können Sie sich gerne an die Internet-Redaktion wenden:

E-Mail: internet-redaktion@bistum-trier.de  
Telefon: 0651 71050
Adresse: Bistum Trier, Stabsstelle Kommunikation, Internetredaktion, Mustorstraße 2, 54290 Trier


6.    Durchsetzungsstelle

Sollten Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihr Anliegen erhalten, können Sie sich an die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) wenden. Bei dieser Stelle können Sie geltend machen, dass Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen können, da ein Verstoß gegen Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorliegt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Sie soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts am 28. Juni 2025 die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür die die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de