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Steuerungsbüro für katholische Kindertageseinrichtungen

Notizen

Die drei Katholischen KiTa gGmbHs bilden die Trägerstruktur der Kitas im Bistum Trier.

Das Steuerungsbüro Kita hat den Auftrag, die Grundlinien und die strategische Ausrichtung der Politik für die katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier zu entwickeln und Entscheidungsvorlagen für die Bistumsleitung (Steuerungsbeirat Kita, LEIKO, Bischof) zu erarbeiten.

Weiterhin ist das Steuerungsbüro zuständig für die Koordination und die Erarbeitung strategischer Zielvorgaben, die dem Bistum Trier als Mehrheitsgesellschafter der drei Katholischen KiTa gGmbHs obliegen. Zudem unterstützt das Steuerungsbüro die Trägergesellschaften in ihrer quantitativen und qualitativen Entwicklung.

Kontakt zum Steuerungsbüro

Mustorstraße 2
54290 Trier

Die Katholische KiTa gGmbHs

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Das Bistum Trier hat für katholische Kindertageseinrichtungen eine Trägerstruktur entwickelt die der Entlastung der Kirchengemeinden dient und durch eine professionelle Wahrnehmung der Trägeraufgaben für die Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen sorgt.

Die drei Katholischen KiTa gGmbHs wurden aufgebaut und sind inzwischen die größten Träger von Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Neben den ehemaligen Trägern, den Kirchengemeinden, ist das Bistum Hauptgesellschafter in allen drei Katholischen KiTa gGmbH.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben, die das Bistum als Mehrheitsgesellschafter hat, wurde das Büro zur Steuerung katholischer Kindertageseinrichtungen gegründet.

Die Organisation der neuen Trägerstruktur erlaubt eine strategische Steuerung durch das Bistum, beteiligt die Kirchengemeinden als Mitgesellschafter an den wichtigen Entscheidungen und sorgt für Transparenz der Entscheidungswege.

Auf den jeweiligen Seiten der regionalen KiTa gGmbHs erhalten Sie detaillierte Informationen.

Beteiligung der Kirchengemeinden

Wie werden die Kirchengemeinden an der Trägerstruktur beteiligt?

Auf der Ebene des einzelnen Kindergartens

  • Die Einbindung in die Pfarrgemeinde und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien und Gruppen bleiben erhalten bzw. müssen weiterentwickelt werden; verantwortlich dafür sind die Standort- und die Gesamteitungen.
  • Die Kirchengemeinde benennt eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für die Kindertageseinrichtung.
  • Eine neue Kindergartenleitung kann nur mit Einverständnis der Pfarrei bestellt werden.


Im Kuratorium

  • Jede beteiligte Kirchengemeinde hat ein bis zwei Sitze im Kuratorium.
  • Jedes Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • Bei der Bestellung der Gesamtleitung ist die Zustimmung des Kuratoriums notwendig.


Als Gesellschafter der Katholischen gGmbH


Übernahme von Gesellschaftsanteilen bei Übergabe der Kindertageseinrichtung in die regionale Katholische KiTa gGmbH.

  • Die Gesellschaftsanteile sichern das Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen. Die Gesellschafterversammlung berät und entscheidet alle Fragen, die die Gesellschaft betreffen.
  • Laut GmbH-Recht können Änderungen des Gesellschaftsvertrages nur mit ¾- Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung beschlossen werden.
  • Mitwirkung im Aufsichtsrat über die von der Gesellschafterversammlung gewählten Mitglieder.

So erreichen Sie uns

Georg Binninger

Georg Binninger

Leiter Büro zur Steuerung katholischer Kindertageseinrichtungen
Bischöfliches Generalvikariat
Mustorstraße 2
54290 Trier
Angela Thelen

Angela Thelen

Leiterin Büro zur Steuerung katholischer Kindertageseinrichtungen
Nicole Neises

Nicole Neises

Assistentin Steuerungsbüro katholischer Kindertageseinrichtungen

Alice Welter

Sekretariat
Bischöfliches Generalvikariat
Mustorstraße 2
54290 Trier