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Streamen von Gottesdiensten

Gottesdienstübertragung

Das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, katholisch.de, hat auf dieser Seite Informationen zum Streamen (nicht nur) von Gottesdiensten zusammengestellt.

Grundsätzlich gilt: Live-Streams können unter Umständen unter den Rundfunkbegriff fallen und brauchen dann eine Erlaubnis (Lizenz) der für das Bundesland zuständigen Landesmedienanstalt.

Die meisten Gottesdienststreams dürften - nach unserer Einschätzung - erlaubnisfrei sein, dann muss man nichts unternehmen. Es liegt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter, dies - ggf. mit Unterstützung der zuständigen Landesmedienanstalt - zu prüfen.

Sollte der Stream dann also unter den Rundfunkbegriff fallen, gilt bis auf weiteres ein einfaches Anmeldeverfahren – dazu finden Sie hier die gemeinsame Pressemitteilung der Landesmedienanstalten vom 21. April 2020 mit Link zum entsprechenden Merkblatt (über die zuständigen Landesmedienanstalten). Man braucht im Moment also kein Lizenzverfahren, man teilt der Landesmedienanstalt einfach entsprechende Angaben mit.

Das vereinfachte Verfahren kann „im Einzelfall auch auf Live-Streaming von kulturellen Veranstaltungen, Gottesdiensten sowie Bildungsangeboten bis auf Weiteres weiter angewendet werden“, siehe hier.

Die Anmeldung richtet man an die jeweilige Landesmedienanstalt, die auch Auskunft bei Fragen und Unklarheiten gibt.
Für das Bistum Trier sind relevant:

Einen Hinweis der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie hier und als Meldebogen zur Vervielfältigung von Noten, Liedern und Liedtexten.

Liturgische Hinweise

Für Deutschland ist die Frage nach der Live-Übertragung von Gottesdiensten geregelt in der „Partikularnorm Nr. 8 der Deutschen Bischofskonferenz zu Canon 772 § 2 des Kirchlichen Gesetzbuches (CIC/1983) - Verkündigung in Hörfunk und Fernsehen“ (hier als PDF zum Download)

In Absatz 4 heißt es. „Messfeiern dürfen nur live und nur vollständig übertragen werden.“ Die „Leitlinien und Empfehlungen“ der Deutschen Bischofskonferenz „Gottesdienst-Übertragungen in Hörfunk und Fernsehen“ (Fassung von 2002, 2. Auflage 2007, hier als PDF zum Download) führen dazu aus (bezugnehmend auf die o.g. Partikularnorm):

  • „Soll durch die Übertragung eines Gottesdienstes die geistliche Teilnahme an diesem Ereignis ermöglicht werden, muss der Gottesdienst sowohl im Radio wie im Fernsehen und im Internet live und vollständig übertragen werden (...). Nur die gleichzeitige und vollständige Übertragung wird der Würde des Anlasses voll gerecht und ermöglicht den Mitfeiernden zu Hause die intentionale Teilnahme an eben dieser gottesdienstlichen Feier. Dieses Prinzip wird auch durch kürzere, vorproduzierte Elemente nicht geschmälert, wenn sie in die Live-Übertragung als Gestaltungselement eingebaut werden.“

Und weiter:

  • „Wird der Gottesdienst später als Aufzeichnung ausgestrahlt, dann wird dem Zuschauer die Dokumentation eines früher stattgefundenen Gottesdienstes gezeigt. Eine intentionale Teilnahme an diesem früheren Gottesdienst ist jetzt nicht mehr möglich. Die Ausstrahlung verliert den gottesdienstlichen Charakter zugunsten einer religiösen Dokumentations- oder Informationssendung. (...) Die Wahrhaftigkeit gebietet es, den jeweiligen medienspezifischen Charakter einer Sendung für die Rezipienten klar und eindeutig kenntlich zu machen durch die Programmankündigung bzw. die Anmoderation und Abmoderation der Sendung. Keinesfalls darf den Rezipienten vorgetäuscht werden, sie würden an einer Live-Übertragung teilnehmen, während eine Aufzeichnung abgespielt wird.“

Also zusammengefasst:

  1. Gottesdienstübertragungen erfolgen vollständig live. 
  2. Wenn sie zeitversetzt gesendet werden als Dokumentation, soll eigens darauf hingewiesen werden.

Hinweise für Telefon-Gottesdienste

Neben dem Angebot, Gottesdienste zu filmen und online zu streamen, gibt es auch die Möglichkeit, dass Gläubige via Telefon an einem Gottesdienst teilnehmen.

Dazu ist ein virtueller Telefonkonferenzraum nötig. Einen solchen Raum kann man sich bei verschiedenen Anbietern mieten. Diese bieten verschiedene maximale Teilnehmerzahlen und Funktionen für die jeweiligen Räume zu unterschiedlichen Konditionen an. Eine Übersicht über die Anbieter und deren Angebote findet sich beispielsweise hier: http://www.telefonkonferenz.info/telefonkonferenz/anbieter/

Ist ein Telefonkonferenzraum angemietet, ist dieser rund um die Uhr über eine bestimmte Telefonnummer und eine PIN erreichbar. Der Raum kann also auch zur Vorbereitung des Gottesdienstes genutzt werden.

Wichtig: Bei der Auswahl des Raumes sollte darauf geachtet werden, Administratoren-Rechte für die Telefonkonferenz vom Anbieter zu erhalten. Der Administrator hat die Möglichkeit, Anrufer stumm zu schalten, damit man zum Beispiel nur die Lektorin reden hört.

Die Telefonnummer kann dann zusammen mit der entsprechenden PIN für den Konferenzraum und der Zeit des Gottesdienstes unter den Gläubigen verteilt werden.

Nähere Infos zu technischen Details erhalten Sie vom jeweiligen Anbieter.

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Durchführung eines Telefongottesdienstes sind die Gottesdienste der Jugendkirche auf der Marienburg. www.jugend-marienburg.de

Technische Streaming-Hinweise

Wenn die rechtlichen und inhaltlichen Fragen geklärt sind und es um das "Wie" geht, dann finden Sie in der angehängten Übersicht als PDF technische Hinweise und Anleitungen.

VG Musikedition verlängert Regelungen zum Live-Stream von Gottesdiensten mit der katholischen und evangelischen Kirche

Die VG Musikedition hat die Vereinbarungen mit der Katholischen und der Evangelischen Kirche hinsichtlich der Einblendung von Liedern und Liedtexten im Rahmen von Gottesdiensten, die im Internet übertragen werden, ergänzt und verlängert. Bereits Mitte März hatte die VG Musikedition beiden Kirchen kurzfristig und ohne zusätzliche Vergütung die Möglichkeit eingeräumt, urheberrechtlich geschützte Liedtexte im Rahmen von live gestreamten Gottesdiensten sichtbar zu machen. Diese Regelung war zunächst bis zum 15. September befristet.