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Materielle Leistungen für von sexualisierter Gewalt Betroffene

Ausgangspunkt und Maßstab jeder Hilfe muss es sein, soweit möglich Betroffene dabei zu unterstützen, die Folgen des ihnen angetane Unrechts zu mildern. Dies sollen auch materielle Hilfen zum Ausdruck bringen. Die Regelungen zeigen zugleich, dass das Bistum Trier anerkennt, dass ihnen Leid und Verwundungen zugefügt wurden.

Eine solche Leistung soll zunächst der Täter persönlich erbringen. Hilfsweise wird sie von der betroffenen kirchlichen Körperschaft gewährt, sofern der Täter nicht mehr belangt werden kann, nicht freiwillig leistet oder nicht leisten kann.

Fragen und Antworten zum Antragsverfahren

Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren startet zum 1. Januar 2021.

Seit dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe einlegen. Betroffene sexualisierter Gewalt, deren Anträge seit Beginn des UKA-Verfahrens am 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2023 entschieden sind, können bis zum 31. März 2024 Widerspruch einlegen. Betroffene, deren Anträge ab dem 1. März 2023 entschieden werden, können ihren Widerspruch innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab Bekanntgabe der Leistungsentscheidung durch die Geschäftsstelle der UKA geltend machen.

Informationen zu den Änderungen, wie sie in der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 in Fulda beraten und beschlossen wurden, finden Sie auf dieser Seite der Bischofskonferenz mit Antworten auf mögliche Fragen.

Vgl. auch die Meldung vom 24. November: Weiterentwicklung des Anerkennungs-Verfahrens abgeschlossen - Deutsche Bischöfe setzen neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids ein (Zur Nachricht). 

Antragsformulare zum Download

Die Antragsformulare für Materielle Leistungen werden auf der Seite der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Zweitanträge

Auch Personen, die bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, können einen neuen Antrag stellen. Hierfür steht auf der Seite der Unabhängigen Kommission für Annerkennungsleistungen ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das ebenfalls gemeinsam mit der unabhängigen Ansprechperson ausgefüllt werden kann.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen 

Betroffene  sexualisierter Gewalt und andere Interessierte finden auf der Website www.anerkennung-kirche.de der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) u. a. Informationen zu den Mitgliedern der UKA, zum  Verfahren zur Anerkennung des Leids sowie zu aktuellen Zahlen. Links zu wichtigen Organisationen  oder Unterstützungsmöglichkeiten sind ebenso abrufbar wie ein ausführlicher Katalog, der  Antworten auf häufig gestellte Fragen von Betroffenen gibt. 

Übernahme von Therapiekosten

Neben der Geldleistung kann auch die Übernahme von Therapiekosten beantragt werden; dies ist über die Unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums (siehe unten) möglich. Unabhängig davon gibt es das "Ergänzende Hilfesystem" des Bundes: Auch hier können Unterstützungsleistungen abgerufen werden.

Ansprechpersonen im Bistum Trier

Ursula Trappe und Markus van der Vorst

Die Fachanwältin Ursula Trappe und der Psychologe Markus van der Vorst sind die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Priester, Ordensleute oder andere kirchliche Mitarbeiter im Bistum Trier.

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