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Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz und des Bistums Trier

Ordnung für das Bistum Trier

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 1. Januar 2020 die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" für das Bistum Trier in Kraft gesetzt. Sie ist im Kirchlichen Amtsblatt 1/2020 mit der Nr. 2 veröffentlicht.

Die "Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" ist im selben Kirchlichen Amtsblatt mit der Nr. 3 veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Hintergrund

2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.

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