Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 1. Januar 2020 die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" für das Bistum Trier in Kraft gesetzt. Sie ist im Kirchlichen Amtsblatt 1/2020 mit der Nr. 2 veröffentlicht.
Die "Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" ist im selben Kirchlichen Amtsblatt mit der Nr. 3 veröffentlicht und in Kraft gesetzt.