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FAQ zur Einführung Freiwilligen Elternengagements

Warum wird das Freiwillige Elternengagement eingeführt?

Das Bistum Trier als Schulträger unserer kirchlichen Schulen steht vor der Herausforderung, dass die Kirchensteuereinnahmen sinken, während Personal‑ und Sachkosten kontinuierlich steigen. Das freiwillige Elternengagement ist ein solidarisches Angebot zur Mitgestaltung und Mitverantwortung, um auch in Zukunft ein hochwertiges, christlich geprägtes Bildungsangebot leisten zu können.

 

Was bedeutet „freiwillig“ konkret?

Das Freiwillige Elternengagement ist ein Angebot, das Eltern nach eigenem Ermessen wahrnehmen können. Die Aufnahme eines Kindes an einer unserer Schulen – ebenso wie sein Verbleib – ist in keiner Weise an eine finanzielle Unterstützung geknüpft.

Uns ist wichtig, dass jede Familie in eigener Verantwortung entscheiden kann, ob und in welchem Umfang sie sich engagieren möchte. Wer sich einbringt, unterstützt die Weiterentwicklung unserer Schulen – wer dies nicht kann oder aus persönlichen Gründen nicht möchte, ist selbstverständlich genauso gleichberechtigter Teil unserer Schulgemeinschaft.

 

Gibt es einen einheitlichen Betrag in allen Schulen?

Das Bistum Trier stellt als Orientierungshilfe für jede Schulform eine unverbindliche Empfehlung zur Höhe des Freiwilligen Elternengagements bereit. Die vorgeschlagenen Beitragshöhen wurden so berechnet, dass sie möglichst niedrig gehalten werden können und dennoch helfen, die sinkenden Kirchensteuereinnahmen teilweise auszugleichen:

  • Grundschule: 48 € pro Monat
  • Realschule plus / Gesamtschule / Gemeinschaftsschule: 57 € pro Monat
  • Gymnasium: 67 € pro Monat

Diese Beträge sind ausdrücklich Empfehlungen. Jede Familie entscheidet frei und selbstbestimmt, ob und in welchem Umfang sie sich engagieren möchte. Auch jede andere Höhe – ob darüber oder darunter – ist möglich.

 

Wie werden die Einnahmen verwendet? Kommt mein Freiwilliges Elternengagements meinem Kind direkt zugute?

Mit dem Freiwilligen Elternengagement haben Eltern die Möglichkeit, gezielt die Schule ihres Kindes zu unterstützen. Das Elternengagement wird an die Schulstiftung für das Bistum Trier gezahlt, die die eingehenden Mittel verwaltet und dem Bistum Trier zur Verfügung stellt. Das Freiwillige Elternengagement wird an der jeweiligen Schule zur Kostendeckung verwendet, die der Träger nicht in vollem Umfang leisten kann.

Dadurch ist die vertrauliche Behandlung der Daten gewährleistet. Weder der Schulträger noch die Schulleitungen und Kollegien oder die Elternvertretungen erfahren, wer Beiträge gezahlt hat und in welcher Höhe. Ob Eltern sich auf diese Weise engagieren, wird also keine Auswirkungen auf die Behandlung ihres Kindes haben.

 

Warum wird zu diesem Zweck eine Schulstiftung gegründet?

Die Schulstiftung sorgt dafür, dass das Freiwillige Elternengagement transparent, zweckgebunden und anonym verwaltet wird. Sie stellt sicher, dass alle Unterstützungsleistungen ausschließlich den jeweiligen Schulen zugutekommen. Gleichzeitig erfüllt sie den Auftrag, Bildung, Erziehung und kirchliches Engagement an den katholischen Schulen im Bistum Trier nachhaltig zu fördern.

 

Was ist mit Familien, die nicht mehr in der Kirche sind oder Familien anderen Religionen und Konfessionen?

Die vorgeschlagene Höhe des Freiwilligen Elternengagements ist für alle Familien gleich. Manche Familien tragen bereits durch Kirchensteuer zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben bei. Andere Familien tun dies nicht, weil sie einer anderen Religion angehören oder im Ausland arbeiten. Mit den freiwilligen Beiträgen möchten wir allen Eltern die Möglichkeit geben, gezielt die Schule ihres Kindes zu unterstützen, um weiterhin lebendige und gut ausgestattete Schulen mit motivierten Lehrkräften zu bieten.

 

Kann man das Freiwillige Elternengagement steuerlich absetzen?

Für das gezahlte freiwillige Elternengagement werden wir eine Zahlungsbestätigung ausstellen.  Wir bitten um Verständnis, dass wir keine steuerliche Beratung anbieten dürfen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang das freiwillige Elternengagement steuerlich berücksichtigt wird, liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamts.