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Präventionsbeauftragte

Die Einführung von Präventionsbeauftragten an Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier ist Teil der Umsetzung der Präventionsordnung des Bistums. Sie orientiert sich an der Rahmenregelung Geschulte Person im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt von 2017. www.praevention.bistum-trier.de

In Angleichung an die Sprachregelung in den Bistumsschulen für Lehrkräfte, die mit besonderen Aufgaben beauftragt sind, werden die geschulten Personen als Präventionsbeauftrage bezeichnet.
Die Einführung von eigens geschulten Präventionsbeauftragten an den Schulen ergibt sich aus der Präventionsordnung:

Nr. 6: Qualitätsmanagement
Die Träger haben die Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung fi nden und fester Bestandteil ihres Qualitätsmanagements sind. Für jede Einrichtung und für jeden Verband sowie ggf. für den Zusammenschluss mehrerer kleiner Einrichtungen muss eine für Präventionsfragen Geschulte Person zur Verfügung stehen, die den Träger bei der Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts  beraten und unterstützen kann. (KA 2013, Nr. 204, Teil B, Abschnitt I, Ziff er 6)
Damit sind bestimmte Elemente für die Einführung von Präventionsbeauftragten an Bistumsschulen vorgegeben:

  1. Die Funktion der Präventionsbeauftragten ist Teil des Schutzkonzeptes und nur wirksam, wenn die anderen Bausteine aufgebaut sind/werden.
  2. Ihre Tätigkeit ist dem Qualitätsmanagement der Schule zugeordnet.
  3. Die Präventionsbeauftragten sind hauptamtliche Personen.
  4. Sie werden für ihre Tätigkeit geschult.
  5. Sie sind über die Bistumsvorgaben zur Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes informiert.
  6. Sie unterstützen im Auftrag des Schulträgers die Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes in den Bistumsschulen.
  7. Sie nehmen ihre Aufgaben vernetzt und mit Unterstützung der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Bistums Trier wahr.

Präventionsbeauftragte an Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier

Die Präventionsbeauftragten sind an den Schulen Ansprechpersonen für Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus fördern sie die Implementierung von Prävention in der Schule.

Im Einzelnen gehören zu den Aufgaben

  • dem Thema Prävention in der Schule einen Ort geben
  • Fragen zur Prävention aufgreifen und klären
  • schulinterne Anregungen zur Präventionsarbeit aufgreifen und fördern
  • Fort- und Weiterbildungsbedarfe aus präventionspraktischer Sicht benennen

Fragen der Intervention gehören nicht zum Aufgabenbereich der Präventionsbeauftragten.

Für die Auswahl einer geeigneten Person empfiehlt sich die Beachtung folgender Kriterien:

  • Für die Lehrkraft ist das Thema Kinder- und Jugendschutz ein besonderes Anliegen.
  • Die Lehrkraft hat keine Personalverantwortung und ist nicht Mitglied der Schul-MAV.
  • Die Lehrkraft hat eine Position des Vertrauens in der Schule. Dies schließt ein, dass die Schulleitung eine Erfahrung vertrauensvoller Zusammenarbeit mit ihr hat.
  • Die Lehrkraft hat an der Fortbildung Prävention sexueller Missbrauch teilgenommen.

Die Präventionsbeauftragten werden für ihre Aufgaben von der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz durch eine Qualifikationsmaßnahme geschult. Die Kosten der Schulung trägt das Bistum.
Über die erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhält der Präventionsbeauftragte ein Zertifikat.

Die Ernennung zum Präventionsbeauftragen erfolgt durch den Schulträger nach Vorlage des Zertifikats. Die Ernennung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren.