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Selbstverpflichtungserklärung

"Selbstverpflichtungserklärung" im Unterschied zum "Verhaltenskodex"

Die Selbstverpflichtungserklärung ist an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier von den dort tätig werdenden bzw. tätigen Personen zu unterzeichnen, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen (z.B. Referendarinnen und Referendare, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Instrumentallehrerinnen und Instrumentallehrer, Ehrenamtliche).

Der Verhaltenskodex gilt an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier als Dienstanweisung für alle Lehrkräfte und Mitarbeitende.

Die Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier verstehen sich als Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Begabungen unterstützt wird. Die Selbstverpflichtungserklärung ist Teil dieses Selbstverständnisses und damit der Verantwortung der Schulen für das Wohl und den Schutz der anvertrauten Schülerinnen und Schüler.

Die Selbstverpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang gibt einen verbindlichen Rahmen vor, um sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und sexuellem Missbrauch wirksam vorbeugen zu können. Sie leitet sich ab von der Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 26.08.2013 (KA 2013 Nr. 204).

Sie versteht sich als Beitrag zu einer Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung, wie sie im Rahmenleitbild "Den ganzen Menschen bilden" für die Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier verankert ist: „Katholische Schulen fördern eine Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung. Diese schafft Nähe und Geborgenheit und führt so zur Stärkung der Persönlichkeit. Fürsorge, Freundlichkeit, Respekt und Disziplin prägen den Umgang miteinander.“ (Leitsatz 8)

Sie trägt dazu bei, dass die Schulen für Schülerinnen und Schüler ein sicherer Ort sind.

Die Selbstverpflichtungserklärung ist an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier von den dort tätig werdenden bzw. tätigen Personen zu unterzeichnen, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen (z. B. Referendar*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Instrumentallehrer*innen, Ehrenamtliche).

Aus dem Selbstverständnis der Schulen, wie es im Rahmenleitbild grundgelegt ist, ergeben sich grundlegende Verhaltensweisen, die auch für dort tätige Personen gelten, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen.

(Ich...) verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.

  1. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den anvertrauten Schülerinnen und Schülern bewusst.
  2. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde der Schülerinnen und Schüler. Der Umgang mit ihnen ist von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen geprägt.
  3. Ich unterstütze die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und bestärke sie, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.
  4. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die persönlichen Grenzen anderer und unterlasse verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde der Schülerinnen und Schüler verletzen.
  5. Ich nehme jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagiere angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler.
  6. Ich unterbinde diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.
  7. Ich höre zu, wenn Schülerinnen oder Schüler mir verständlich machen wollen, dass ihnen seelische, sexualisierte oder körperliche Gewalt angetan wird. Ich behandle die anvertrauten Informationen sensibel und verantwortungsvoll. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler steht dabei an erster Stelle.
  8. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
  9. Ich gehe keine sexuellen Beziehungen und Kontakte zu Schülerinnen und Schülern ein.
  10. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt (§§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 Strafgesetzbuch) rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpfl ichte ich mich, dies der Person, die mich zu meiner Tätigkeit an der Schule in Trägerschaft des Bistums beauftragt hat, mitzuteilen.


Erläuterung: Titel der angeführten Paragraphen

  • § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
  • § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
  • § 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • § 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
  • § 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
  • § 179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  • § 180a Ausbeutung von Prostituierten
  • § 181a Zuhälterei
  • § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • § 183 Exhibitionistische Handlungen
  • § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • § 184 Verbreitung pornografischer Schriften
  • § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften
  • § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
  • § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
  • § 184d Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste
  • § 184e Ausübung der verbotenen Prostitution
  • § 184f Jugendgefährdende Prostitution
  • § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
  • § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
  • § 233a Förderung des Menschenhandels
  • § 234 Menschenraub
  • § 235 Entziehung Minderjähriger
  • § 236 Kinderhandel

Die Selbstverpflichtungserklärung ist an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier von den dort tätig werdenden bzw. tätigen Personen zu unterzeichnen, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen (z.B. Referendar*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Instrumentallehrer*innen, Ehrenamtliche).