Feier der Zulassung Erwachsener zu den Sakramenten
Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie empfangen die Katechumenen in der Regel in ihrer Heimatpfarrei während der Osternacht (oder an einem anderen Tag innerhalb der Osteroktav oder einem Sonntag in der Osterzeit).
Die Tauferlaubnis und Firmbefugnis für den zuständigen Ortspfarrer ist zuvor schriftlich beim Bischöflichen Offizialat in Trier zu beantragen. Die Formulare zur Erwachsenentaufe können im e-mip-System des Pfarrbüros abgerufen werden.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
die seelsorgliche Begleitung der Katechumenen in der Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft, wenn möglich in einer Katechumenatsgruppe, die es in einigen Dekanaten bereits gibt,
die Durchführung eines mehrmonatigen Katechumenats mit der Aufnahmefeier in den Katechumenat, in der Regel spätestens am 1. Advent,
die Vorstellung der Katechumenen und des Katechumenatsweges in einem Gemeindegottesdienst, spätestens am 1. Sonntag der Österlichen Bußzeit.
Bei der Vorbereitung und Begleitung der Katechumenen soll darauf geachtet werden, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber in einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland befinden. Es gelten die Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz „Christus aus Liebe verkündigen“ (Arbeitshilfe Nr. 236).
Pfarreien melden ihre Katechumenen bis spätestens 27. Januar 2023 im Bischöflichen Generalvikariat Trier, Abteilung Pastorale Grundaufgaben, Telefon 0651 / 7105-127, E-Mail: zulassungsfeier(at)bistum-trier.de, zur Zulassungsfeier an. Die Anmeldung zur Zulassungsfeier und der Antrag auf Tauferlaubnis und Firmbefugnis sind jeweils gesondert an das Bischöfliche Offizialat einzureichen.
Weitergehende Informationen zum Katechumenat sind im Internet unter: katholisch-werden.de oder in der Abteilung Pastorale Grundaufgaben erhältlich.