Trier - Am 21. November hat Bischof Dr. Stephan Ackermann die Nachricht erhalten, dass die römische Kleruskongregation entschieden hat, den Vollzug des Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 auszusetzen, damit der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte eine sorgfältige Durchsicht und Prüfung des Gesetzes durchführen kann. Auslöser war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft bei der Kleruskongregation. Zudem liegt dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte der Antrag einiger Gläubigen aus dem Bistum vor, die Übereinstimmung des Umsetzungsgesetzes mit dem universalen Kirchenrecht zu prüfen. (mehr)
Update 26.11.2019: Pressekonferenz mit Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg zu den weiteren Schritten. (Nachricht mit Videostatement)
Die Übergangsregelungen für die Räte finden Sie unter diesem Link.
Der Auftrag der Synode, sich „als Christinnen und Christen einzubringen, um als diakonische und missionarische Kirche das Evangelium in unserer Welt neu zum Leuchten zu bringen“, steht nicht in Frage. Das betont Bischof Dr. Stephan Ackermann in einem Brief an die Gläubigen im Bistum Trier zum 1. Advent. „Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass der mit der Synode eingeschlagene Weg, den wir mit dem Umsetzungsgesetz konkretisiert haben, ein guter Weg in die Zukunft ist“, schreibt der Bischof. (Brief im Volltext und Nachricht der Pressestelle)
Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg hat am 26. November bekannt gegeben, dass Bischof Dr. Stephan Ackermann die Dekrete zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände sowie zur Errichtung der ersten 15 Pfarreien der Zukunft zum 1. Januar 2020 zurücknehmen wird. (mehr)
Übergangsregelungen für die Gremien werden hier beschrieben.
Die Entscheidung aus Rom, das Umsetzungsgesetz auszusetzen, bedeutet für unsere Vorbereitungen und die Planungen eine starke Intervention. Das Vorgehen sowohl der Priestergemeinschaft als auch der Gläubigen, die sich an die Kleruskongregation bzw. den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte gewandt haben, ist ein rechtlich mögliches Vorgehen, über das wir informiert haben.
Wir werden mit dieser schwierigen und für viele Menschen belastenden Situation konstruktiv umgehen. Wir prüfen, welche Konsequenzen die Aussetzung hat und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Abschlussdokument der Synode heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen eine den aktuellen Herausforderungen angemessene Vision haben, die für das seelsorgliche Handeln leitend ist. Das Engagement von vielen Gläubigen, sich für eine diakonische, missionarische und lokale Kirchenentwicklung an vielfältigen Orten von Kirche einzusetzen, wollen wir weiter fördern.
Wir wissen uns der Erneuerung des kirchlichen Lebens in unserem Bistum Trier verpflichtet und wollen diese im Einklang mit der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte angehen. Bischof Dr. Ackermann wird sich am Wochenende mit einem geistlichen Wort an die Gläubigen im Bistum richten.
Bischof Dr. Stephan Ackermann wird aufgrund der Entscheidung der Kleruskongregation die in der vergangenen Woche versandten Dekrete zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände sowie zur Errichtung der ersten 15 Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020 zurücknehmen.
Dies geschieht jeweils durch ein Dekret, das die Aufhebung der versandten Dekrete bestimmt. Die Zustellung erfolgt an diejenigen Gremien und Personen, denen die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete zugestellt wurden. Da es sich um eine große Zahl an Dekreten handelt, wird die Zustellung noch einige Tage dauern. Da der Bischof heute bekräftigt, die Dekrete zurückzunehmen, erübrigt sich eine Beschwerde.
Da für die neuen Pfarreien keine Räte gewählt werden können und die Amtszeit der vor vier Jahren gewählten Gremien ausläuft, wird der Bischof ein Übergangsmandat für die derzeit amtierenden Gremien aussprechen, vergleichbar der Regelung für die Pfarreien, die 2021 starten sollen (Informationen hier).
Die Kleruskongregation sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer solchen Regelung zur gemeinsamen Gestaltung des pastoralen Lebens und zur ordnungsgemäßen Vertretung der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände. Der Erlass eines entsprechenden Dekretes fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Diözesanbischofs.
Update 2. Dezember 2019:
Von einer Errichtung von neuen Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020 sehen wir ab. Durch die Aussetzung des Gesetzes sind die vorgesehenen Wahlen gestoppt. Die administrativen Implementierungen werden ebenfalls ausgesetzt.
Solange es keine Entscheidung aus Rom gibt, können wir keinen neuen Zeitplan anbieten. Wir bitten um Verständnis. Über aktuelle Entwicklungen informieren wir.
Seit Freitag (22. November 2019) steht die Bistumsleitung in Kontakt mit den zuständigen Stellen in Rom. Bischof Dr. Ackermann wurde um eine Stellungnahme sowohl an die Kleruskongregation wie an den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte gebeten. Beide Stellungnahmen wird er zeitnah verfassen. Zum weiteren Verfahren können wir derzeit nichts sagen.
Neue Anstellungsverhältnisse werden beibehalten. Wir werden mit den Frauen und Männern Gespräche führen über ihren Einsatz für die Zeit der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes.
Als erste Maßnahme auf das Schreiben der Kleruskongregation vom 21. November hat Bischof Ackermann verfügt, dass die geplanten Wahlen zum ersten Rat der Pfarrei ausgesetzt werden, weil deren Durchführung gegen die verfügte Aussetzung verstoßen würde.
Das Dekret zur Aussetzung finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt (KA 2019 / Nr. 209). Die Übergangsregelungen (Übergangsmandate) für die Gremien finden Sie auf der Seite unter diesem Link.
Die Teilprozessgruppe „Familien in all ihrer Vielfalt“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt, den wir auf dieser Seite dokumentieren und in Auszügen vorstellen. Er erläutert sieben Leitsätze für das kirchliche Handeln mit und für Familien in all ihrer Vielfalt und stellt Qualitätsstandards für die Arbeit und Konsequenzen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen vor.
Auch die Teilprozessgruppe "Inklusion" hat im November ihren Abschlussbericht vorgelegt, der auf dieser Seite in Auszügen vorgestellt und zum Download im Volltext bereitgestellt ist. Dazu schreibt die Teilprozessgruppe: "Aufgabe von Kirche und Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, gleichberechtigt teilzuhaben. Inklusion ist kein Zustand, Inklusion ist Haltung und Prozess."
Die Berichte der Teilprozessgruppen dienen als Beratungsgrundlage für die Leitungskonferenz und für weitere Beratungen.
Mit dem Prozess der Bistumssynode und ihrer Umsetzung befasste sich der Abiturient Luca Schwarz nicht nur im Rahmen einer Facharbeit. Der junge Mann aus Welling ist in seiner Heimatpfarrei Ochtendung-Kobern kirchlich engagiert als Mitglied im Pfarrgemeinderat, Obermessdiener, Lektor und Organist. In seiner ehemaligen Schule, dem Bischöflichen Cusanus-Gymnasium, half er bei der Organisation von Gottesdiensten. Er wählte katholische Religion als Leistungskurs: Dies alles waren Gründe, warum Schwarz sich für eine Facharbeit mit dem Titel „Schritte in die Zukunft wagen – Konsequenzen für das Gemeindeleben aus dem Trierer Synodenbeschluss“ entschied. (mehr)
Der Auftrag der Synode, sich „als Christinnen und Christen einzubringen, um als diakonische und missionarische Kirche das Evangelium in unserer Welt neu zum Leuchten zu bringen“, steht nicht in Frage. Das betont Bischof Dr. Stephan Ackermann in einem Brief an die Gläubigen im Bistum Trier, der in den Gottesdiensten am 1. Advent 2019 verlesen wurde. „Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass der mit der Synode eingeschlagene Weg, den wir mit dem Umsetzungsgesetz konkretisiert haben, ein guter Weg in die Zukunft ist“, schreibt der Bischof.
Den Brief zum Nachlesen finden Sie auf dieser Internetseite und zum Download als PDF hier. Die Nachricht der Pressestelle mit Videobotschaft des Bischofs finden Sie unter diesem Link.
Inzwischen sind drei Ausgaben der "EinBlicke" (Nr. 1 im Januar 2019 / Nr. 2 im April 2019 / Nr. 3 im Oktober 2019) erschienen. Mit Grafiken und kurzen Texten geben wir in Nr. 1 einen Einblick in die Art und Weise, wie sich das Leben und Arbeiten in den Pfarreien zukünftig gestalten kann und wie sie aufgebaut sein werden. Nr. 2 befasst sich mit den Hintergründen zum Anhörungsverfahren und gibt dazu Informationen, die den Entwurf für das Erste Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 erläutern. Die Nr. 3 ist als Erläuterung zum Gesetz zur Umsetzung hilfreich, das Bischof Dr. Stephan Ackermann am 15. Oktober 2019 in Kraft gesetzt hatte, und das aber mit dem Schreiben der Kleruskongregation vom 21. November 2019 einstweilig ausgesetzt wurde.
Bitte beachten Sie, dass im Prozess jeweils Veränderungen stattgefunden haben, sodass die früheren Ausgaben nur einen Zwischenstand darstellen. "EinBlicke" ist daher bewusst nicht auf Dauer angelegt. Die Hefte richten sich an alle, die in ihrer Umgebung – etwa in engagierten Gruppen oder Räten – über den Stand der Dinge informieren wollen und am Bild der Pfarrei der Zukunft mitarbeiten möchten.
Den Brief können Sie hier als PDF downloaden und nachlesen.
Die Umsetzung der Synode steht in einer Übergangszeit – und wir mit ihr; das merken wir sehr deutlich. Zwischen Aufbruch und Beharren, zwischen Neugierde und Angst, zwischen Bildern und Konkretisierungen. Das ist nicht immer ganz einfach.
Deshalb informiert der Newsletter „Synode geht – schon jetzt“ zum einen über den Stand der bereits getroffenen Entscheidungen. Zum anderen will er zeigen, dass Synode heute schon an vielen Orten in unserem Bistum „geht“.
Sicher gibt es über das hier Dargestellte hinaus noch viel mehr Initiativen und Projekte. Lassen Sie uns daran teilhaben und melden sich mit Ihrem Projekt oder Ihrer Aktion unter synode(at)bistum-trier.de.
Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg: Das Bild der Pfarrei der Zukunft klärt sich – das „Rahmenleitbild“ beschreibt, wie neue pastorale Schwerpunkte entstehen und „das Bewährte“ weitergeht; Ausgangspunkt bleibt die Feier des Glaubens, neue Orte von Kirche finden sich und werden lebendig. Neue Gremien beraten synodal und entscheiden über alle wichtigen Fragen – das Wahlrecht jedes und jeder Katholiken bleibt erhalten, Verantwortung und Vermögensverwaltung in der Pfarrei wird zentral und vor Ort geteilt und rechtlich abgesichert. Auch Seelsorgerinnen und Seelsorger bleiben in den Lebensräumen der Menschen präsent. Schließlich: Niemand muss warten – alle können jetzt schon im Sinne der Synode vorwärts gehen…
Zwei Beispiele, dass Synode geht – schon jetzt:
Synode geht – schon jetzt und schon länger
Im Gespräch haben Brigitte Justen von „Gemeinschaft mit Herz: Hilfe finden – suchen – geben“ in Blankenrath und Michaela Tholl (Arbeitsbereich Ehrenamt im BGV) entwickelt, warum Ehrenamtliche sich engagieren und wie die Kirche im Bistum Trier und vor Ort sie dabei unterstützen kann. Ausgangspunkt: Hohe Aufmerksamkeit für Menschen, die sich engagieren – und Raum dafür schaffen…
Das Projekt ION in Neuwied – in Zusammenarbeit mit kirchlichen und weniger kirchlichen Menschen war die St. Matthias-Kirche in Neuwied vier Wochen lang leer geräumt und ist mit bildender Kunst, Tanz und Musik zu einem besonderen Ort für Leben und Gottesdienst geworden.
Und schließlich: der ganze Newsletter November 2018 am Stück
Der Newsletter erschien Anfang September - und blickte mehr allgemein auf die begonnenen "Erkundungsphase" in den 35 Pfarreien der Zukunft - vor allem aber aus der Perspektive von Erkunderinnen und Erkundern - und von einer Mit-Erkunderin und einem Mit-Erkunder.
Editorial des Synoden-Büros || Was ist die Erkundungsphase
Beweggründe, Einsichten, Erfahrungen - Interview mit zwei Erkunderinnen
«Meine Denkweise hat sich verändert: weg von der Angebotspastoral hin zur Ermöglichungspastoral.»
«Ich hatte schon als Studentin die Vorstellung, zu den Menschen hin zu gehen.»
"Mir ist das eine Herzensangelegenheit" / Statements von zwei MiterkunderIn
"Ich kann auch nicht als Leiterin einer Kita so arbeiten, wie ich vor 39 Jahren gearbeitet habe. Man sollte Veränderungen nicht immer so negativ sehen."
Wertschätzend und auf Augenhöhe - Interview mit zwei Erkunderinnen - über Vorgehensweisen, Methoden und Handwerkszeug der Erkundung
« Welch eine Chance! » - Erkunder Herbert Tholl "Über das Geistliche am Erkunden"
"Gott groß denken" - "Kirche weit denken" - "uns selbst einbringen"
Im Newsletter Juni 2018 geben wir einen Überblick über die Arbeit in den Teilprozessgruppen (TPGs).
Während die letzten derzeit geplanten TPGs kurz vor dem Start stehen, gehen vor allem die Gruppen auf die Zielgerade, die sich mit den Pfarreien der Zukunft befassen. Außerdem möchten wir ein weiteres Thema in den Fokus rücken: die Synodenumsetzung im ländlichen Raum. Dazu wird es zwei Foren "Die Kirche bleibt im Dorf" geben. (hier mehr)
Die Arbeit der Teilprozessgruppen - Grundlagen und Perspektiven
Spirituelle Vergewisserung - Perspektivwechsel - Perspektive: diakonische, missionarische, lokale Kirchen-Entwicklung - Gestaltung der Pfarrei der Zukunft (Rahmenleitbild | Aufbauorganisation & Leitungsteam | Verwaltungsprozesse | Synodales Prinzip und Synodale Gremien) - Dialog und Diskussion prägen die anstehenden Entscheidungen
Inhalte in Teilprozessgruppen und anderen Arbeitsformen
Teilprozessgruppen, die die inhaltlichen Aufträge der Synode zur Umsetzung vorbereiten (Liturgie, Geistliche Zentren, Missionarische Teams und freiwilliges missionarisches Jahr, Inklusion, Kateches, Familie) beschreiben die wenigen Vorgaben, die für die Pfarreien der Zukunft zu machen sind, damit sie die Pastoral vor Ort entdecken und entwickeln. - Andere Arbeitsformen arbeiten zT schon länger an Themen, die in Folge der Synode neu gedacht und gestaltet werden müssen.
im Zusammenhang mit dem synodalen Auftrag und der Vorbereitung der Pfarreien der Zukunft
Verbindlicher Rahmen für kirchliches Handeln & Raum für pastorale Planung vor Ort
Ein Kurz-Interview mit Hildegard Jakobs (Mitglied der TPG Rahmenleitbild Pfarrei der Zukunft über die Arbeitsweise und die Ziele der TPG
Die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Kommune erscheint mir verbesserungswürdig
Interview mit dem Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Südeifel, Moritz Petry - über die wichtige Rolle von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen - und seine Zuversicht: Es wird gelingen, im Erkundungsprozess viele Menschen mitzunehmen...
Am 16. Februar 2018 hat Bischof Dr. Stephan Ackermann vorgelegt, wie das Bistum Trier sich in 35 Pfarreien der Zukunft neu aufstellen wird. Das Bistum setzt damit den Perspektivwechsel 3 um: "Weite pastorale Räume einrichten und netzwerkartige Kooperationsformen verankern". Dafür ist jetzt ein Rahmen gesetzt.
Sie finden hier den ganzen Newsletter
Daniela Mohr-Braun: Perspektivwechsel werden konkret
erläutert: die künftigen weiten Räume in den Pfarreien der Zukunft können den Rahmen bilden, in dem die Charismen vor den Aufgaben in den Blick kommen, wo Kirche neu von den Einzelnen aus denken und handeln kann - und wo überhaupt spürbar wird, das alle Gewohnheiten unterbrochen und neu aufgestellt werden.
Bischof Stephan Ackermann hofft, dass alle offen auf die neuen Räume zugehen
und auf eine neue Weise Pfarrei leben. Der Bischof erklärt im Gespräch, wie er mit den Vorschlägen und Vorlagen umgegangen ist, welche Details er noch einmal verändert hat - und erlaubt einen Blick in sein Arbeitszimmer während dieser Arbeitsphase.
Justiziar Matthias Müller: Das formale Anhörungsverfahren
erläutert, wie und wann die formalen Anhörungsverfahren für Auflösung und Neugründung von Pfarreien und Kirchengemeinden bzw. Kirchengemeindeverbänden beginnen und ablaufen werden.
Direktorin Mechthild Schabo: Was schon jetzt zu tun ist
Probieren Sie das Neue - wenn Sie Lust haben / Führen Sie untereinander Klärungen herbei und werden auskunftsfähig / Räumen Sie unbegründete Sorgen aus - denn auch künftig gibt es Taufe, Erstkommunion, Trauung und Beerdigung; werden pastorale Ansprechpartnerinnen und -partner verlässlich erreichbar sein; wird es ein verlässliches Gottesdienstangebot geben.