In der seit Februar 2021 laufenden "Sondierungsphase" ist die Bereitschaft zu Fusionen der aktuell 172 Pfarreiengemeinschaften und die Bildung der 35 Pastoralen Räume ausgelotet und vorbereitet worden. Die Phase ist am 30. Juni 2021 abgeschlossen worden.
In einer Videobotschaft am 21. Juli hat Bischof Stephan Ackermann die Errichtung von 16 Pastoralen Räumen zum 1. Januar 2022 bekannt gegeben. In der Anhörungsphase zur Fusionierung befinden sich 37 Pfarreiengemeinschaften. Die weiteren geplanten 19 Pastoralen Räume werden zum 1. Januar 2023 errichtet.
Bereits 13 Pfarreiengemeinschaften haben Bischof Dr. Stephan Ackermann gebeten, das Verfahren zum Zusammenschluss der bisherigen Einzelpfarreien zu einer neuen Pfarrei zum 1. Januar 2022 zu eröffnen (Stand 11. Mai 2021). Weitere acht Pfarreiengemeinschaften haben um eine Beratung zum konkreten Fusionstermin mit der Abteilung „Seelsorge und Pastorales Personal“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier gebeten, die die Fusionsprozesse begleitet. Im Bistum Trier gibt es derzeit 157 Pfarreiengemeinschaften und 15 bereits zu einem früheren Zeitpunkt fusionierte Pfarreien (insgesamt 172).
„Sie kommen nicht absichtslos. Das Ziel ist die Reform der Pfarreienlandschaft in unserem Bistum – eine Reform, die respektiert, was vor Ort da ist, und die den Auftrag der Synode ernst nimmt.“ Das hat Bischof Dr. Stephan Ackermann den lokalen und diözesanen Beauftragten für die Sondierungsphase mit auf den Weg gegeben
... finden Sie unter diesem Link in den Berichten der Bischöflichen Pressestellen.
Informationen zu den neuen Pastoralen Räumen - geplant und in Schritten realisiert - finden Sie auf dieser Seite (oder mit Klick auf das Vorschaubild).
Bischof Dr. Stephan Ackermann hat in einem Brief der "Initiative 'Kirchengemeinde vor Ort'" geantwortet, nachdem diese am 29. März 2021 einen Fragenkatalog an den Bischof adressiert hatte.
Bischof Ackermann schreibt dazu: "Da Ihr Katalog viele wichtige Fragen bündelt, die nicht nur für die Mitglieder der Initiative Kirchengemeinde vor Ort wichtig sind, folge ich gerne Ihrem Vorgehen und mache meine Antwort auf Ihr Schreiben unter https://www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/sondierungsphase-pfarreifusion [Das ist diese Seite] öffentlich zugänglich." Wir dokumentieren hier den Wortlaut der Antwort von Bischof Ackermann auf den Fragenkatalog:
haben Sie vielen Dank für Ihren Brief vom 29. März 2021, dem Sie einen Katalog mit zehn Fragenbereichen beigefügt haben, der nach Ihrer Auskunft Anrufe und Nachfragen bündelt, die Sie bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Pfarreien und der Pastoralen Räume erhalten.
Gerne will ich im Folgenden diese Fragen beantworten. Das gibt mir die Möglichkeit, meine Intention der anstehenden Reform der Pfarreien genauer zu erläutern. Dabei erlaube ich mir, auf einige Fragen direkt zu antworten und bei anderen auf bereits öffentlich vorliegende Informationen zu verweisen.
Mit meinem Schreiben zur Reform der Pfarreien vom 24. Februar 2021 habe ich den Pfarrern und den pfarrlichen Gremien den Auftrag gegeben, bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 Zusammenschlüsse von Pfarreien im Sinne von Fusionen vorzubereiten. Hierin sehe ich eine verbindliche Aufgabe für die Pfarreien im Bistum und bin in Übereinstimmung mit der Kleruskongregation und dem universalen Recht der Kirche, das dem Bischof die Aufgabe zuweist, seine pastorale Gesamtverantwortung auch in struktureller Hinsicht wahrzunehmen. In der Instruktion der Kleruskongregation Die pastorale Umkehr (Nr. 20) und im Abschlussdokument der Diözesansynode werden die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die nötige Erneuerung der traditionellen pfarrlichen Strukturen unter missionarischem Gesichtspunkt geschildert (Schreiben zur Reform der Pfarreien Nr. 14).
Ich freue mich, dass bereits eine Reihe von Pfarreiengemeinschaften mich um die Eröffnung des Anhörungsverfahrens für eine Fusion zum 1. Januar 2022 gebeten hat.
Darüber hinaus sehe ich angesichts des vorgesehenen Zeitraums von viereinhalb Jahren für die Fusionsprozesse nicht die Notwendigkeit, mich bereits jetzt über Konsequenzen für eine Pfarrei zu äußern, die zum Ende des Jahres 2025 noch keine Fusion vollzogen hat. Stattdessen setze ich auf die Einsicht und Bereitwilligkeit zu einer noch stärkeren Gemeinsamkeit in den Pfarreien.
In den Unterlagen, die vom Bischöflichen Generalvikariat zur Vorbereitung auf die Wahlen bereits veröffentlicht wurden (https://www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/wahlen-2021), finden sich die meisten Antworten auf Ihre Fragen. Die Gremien der fusionierten Pfarreien entsprechen in Aufgabe und Form den bisher bekannten: Es wird einen Pfarrgemeinderat und einen Verwaltungsrat oder einen Kirchengemeinderat geben.
Neben den pfarrlichen Räten wird es Gremien im Pastoralen Raum geben und eine Vertretung des neuen Kirchengemeindeverbandes, der im Gebiet des Pastoralen Raums durch die Kirchengemeinden gebildet wird. Bis zur Fusion sollen die bisherigen Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände und ihre Gremien fortbestehen (siehe auch unten zu Nr. 10).
Mitwirkungsmöglichkeiten sind auch auf der Ebene der bisherigen Pfarreien vorgesehen: Es kann lokale Teams für pastorale Aufgaben und für Aufgaben im Bereich der Vermögensverwaltung geben. Hierzu verweise ich auf das Schreiben des Generalvikars vom 16. April 2021 an die Herren Pfarrer und an die Gremien der Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände u. a. (https://www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/sondierungsphase-pfarreifusion - [Das ist diese Seite]).
Die bisherige Aufgabenstruktur der pfarrlichen Gremien und Organe der Kirchengemeinden gilt weiterhin. Ich verweise hierzu auf mein Statement am 20. November 2020, in dem ich meine Vereinbarungen mit der Kleruskongregation vorgetragen habe, insbesondere auf die Äußerung: „In den fusionierten Pfarreien bleiben der rechtliche Status des Pfarrers und der pfarrlichen Organe (gemäß Universalkirchenrecht und Diözesanrecht) bestehen. Gleichwohl streben wir auf allen Ebenen eine stärker kollegiale Leitung an.”
Für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinden gilt das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KVVG), wonach der Verwaltungsrat das Vermögen in der Kirchengemeinde verwaltet. Auch hierzu verweise ich auf den oben genannten Brief des Generalvikars.
Wie bereits unter Frage 2 und 3 aufgeführt haben die Bestimmungen des universalen Kirchenrechts zu den Pfarreien Gültigkeit. Der Pfarrer nimmt die Seelsorge für die Gläubigen einer Pfarrei als ihr eigener Hirte unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr. Gemäß dem Codex des Kanonischen Rechts (CIC) und der jüngsten Auslegung desselben in der Instruktion der Kleruskongregation kann der Bischof besondere Zusammenschlüsse von Pfarreien bilden, für die er einen priesterlichen Leiter einsetzen kann. Diesem obliegt es, die gemeinsame pastorale Tätigkeit für den Zusammenschluss zu fördern und zu koordinieren (vgl. Instruktion Nr. 53).Es ist nicht vorgesehen, dass alle Pfarrer eines Pastoralen Raumes ein Priesterteam in solidum (nach can. 517 § 1) bilden. Die Zusammenarbeit der Pfarrer und der weiteren pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pastoralen Raum wird in für den jeweiligen Raum geeigneten Formaten der Zusammenarbeit erfolgen, damit dieser seinem Zweck, der Beförderung der Synodeninhalte, in guter Weise nachkommen kann.
Grundsätzlich folgen wir einem in vielen Diözesen üblichen Gliederungsprinzip, das neben Pfarreien (und Kirchengemeinden) zur Förderung des gemeinsamen Handelns Dekanate oder ähnliche Zusammenschlüsse vorsieht. Für die Pfarrei gilt die Verwirklichung der Hirtensorge in Verkündigung, Gottesdienst und Nächstenliebe (vgl. cann. 528 und 529 CIC) als zentrale Aufgabe, die der Pfarrer unter der Autorität des Diözesanbischofs und durch die Mitwirkung der Laien und die Stärkung ihrer Sendung verwirklicht. In diesem Auftrag ist die Pfarrei selbständig, aber eingebunden in die pastorale Gesamtverantwortung des Bischofs.
Die Instruktion Die pastorale Umkehr bringt ein solches Verständnis des Zusammenwirkens der Getauften zum Ausdruck, wenn sie ausführt: „Folglich liegt es auf der Hand, wie notwendig es ist, sowohl eine Konzeption der Pfarrei, die auf sich selbst bezogen ist, als auch eine ‚Klerikalisierung der Pastoral‘ zu überwinden. Die Tatsache ernst zu nehmen, dass dem Volk Gottes ‚die Würde und die Freiheit der Kinder Gottes eignet, in deren Herzen der Heilige Geist wie in einem Tempel wohnt‘, drängt dazu, Vorgehensweisen und Modelle zu fördern, durch die alle Getauften kraft der Gabe des Heiligen Geistes und der empfangenen Charismen sich aktiv, dem Stil und der Weise einer organischen Gemeinschaft entsprechend, in die Evangelisierung mit den anderen Pfarrgemeinden unter Berücksichtigung der Pastoral der Diözese einbringen (Hervorhebung von mir). Da die Kirche nicht nur Hierarchie, sondern Volk Gottes ist, ist die gesamte Gemeinschaft für ihre Sendung verantwortlich.” (Nr. 38)
Diese Frage gibt mir die Möglichkeit, den Charakter der Pastoralen Räume noch einmal kurz zu erläutern: Von ihrem Rechtscharakter sind die Pastoralen Räume kirchenrechtliche Zusammenschlüsse selbständiger Pfarreien. Ihre Bildung schließt an den Auftrag der Synode an, weite pastorale Räume zu errichten.
Ich verbinde mit dem Pastoralen Raum insgesamt das Anliegen einer zielstrebigen Verwirklichung der Synodenergebnisse und sehe mich dabei ganz in der Zielvorstellung, die das universale Recht in can. 374 §2 CIC umschreibt. Ziel eines Zusammenschlusses dieser Art ist es, „die Hirtensorge durch gemeinsames Handeln zu fördern”.
Wir haben den Pastoralen Raum so konzipiert, dass er hilft, unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen die pastorale Verantwortung besser wahrzunehmen: Der Pastorale Raum fördert unter anderem die Vernetzung von Gruppen und Initiativen über die einzelne Pfarrei hinaus. Er kann die Organisation von Veranstaltungen übernehmen und Kooperationen mit außerkirchlichen Partnerinnen und Partnern eingehen.
Die Bestellung eines priesterlichen Leiters mit einem Leitungsteam sowie die Zuweisung von Verantwortung für das pastorale Personal an diese Ebene sind Führungsinstrumente, die mit dem Recht kompatibel sind und der Hirtensorge dienen.Für ein fruchtbares Zusammenwirken der verschiedenen kirchlichen Ebenen im Sinne einer stärker missionarischen und diakonischen Ausrichtung sind neben dem Bistum die Pfarreien und die Pastoralen Räume als einander ergänzende und stützende Größen wichtig.
Die Beantwortung dieser Frage knüpft an das an, was ich zur Frage 6 bzgl. des Rechtscharakters des Pastoralen Raumes ausgeführt habe. Der Kirchengemeindeverband auf der Ebene des Pastoralen Raumes ist ein Zusammenschluss der in seinem Gebiet liegenden Kirchengemeinden gemäß den Bestimmungen des KVVG. Der Kirchengemeindeverband dient unter anderem dem Pastoralen Raum als Rechtsträger im Hinblick auf bestimmte Aufgaben im pastoralen Bereich.
Seine weiteren Aufgaben sind vergleichbar mit denen der heutigen Kirchengemeindeverbände. So obliegt dann dieser Körperschaft „die Entscheidung, in welcher Höhe den Kirchengemeinden Mittel für die Bewirtschaftung und für den Bauunterhalt ihrer Gebäude weitergeleitet werden” (§ 2 (1) Nr. 1 Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier KGV-O). „Dies geschieht im Rahmen des dem Kirchengemeindeverband vom Bistum zugewiesenen Finanzvolumens [Schlüsselzuweisung].” (ebd.)
Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft demnach ein aus den Verwaltungsräten der Kirchengemeinden gebildetes Organ des neuen Kirchengemeindeverbandes. Es wird also das bisher praktizierte Prinzip auf der Ebene des neuen Kirchengemeindeverbandes fortgeführt.
Wie bisher auch ist das Bistum Anstellungsträger des sogenannten pastoralen Personals. Damit vor Ort die Einsätze besser geplant und der Vielfalt des kirchlichen Lebens Rechnung getragen werden kann, werden die Einsätze stärker als bisher vom Pastoralen Raum her koordiniert (siehe Antwort zu Frage 6). Dabei werden die Pfarrer selbstverständlich nicht von der spezifischen Verantwortung für ihre jeweiligen Pfarreien dispensiert.Im Blick auf die heutigen Angestellten der Kirchengemeindeverbände wird der neue Kirchengemeindeverband, der aus einem Zusammenschluss der Kirchengemeinden im Pastoralen Raum gebildet wird, letztlich die Anstellungsträgerschaft übernehmen. Die konkrete Weisung für die Tätigkeit obliegt den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden, in der Regel den Pfarrern.
Die Leitung der Pastoralen Räume wird einer Gruppe von Personen anvertraut, die von einem Priester geleitet wird. Diese Personen werden vom Bischof persönlich ernannt und werden in regelmäßigem Kontakt mit dem Bischof und weiteren Verantwortlichen auf der diözesanen Ebene stehen. Die Mitglieder des Teams nehmen ihre Aufgabe in kollegialer Weise wahr. Dazu gehören wesentlich der gegenseitige Respekt gegenüber den spezifischen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie die gemeinsame Reflexion über die anstehenden Aufgaben. Für alles Weitere verweise ich auf Nr. 23 in meinem Schreiben zur Reform der Pfarreien.Die Gremien des Pastoralen Raums sollen einerseits die pfarrlichen Strukturen abbilden und andererseits die Vielfalt der Charismen in synodaler Weise zusammenbringen. Weitere Konkretionen werden wir zeitnah veröffentlichen. Grundsätzlich wollen wir offen sein für die Erfahrungen, die wir mit den Beteiligungsmöglichkeiten im Pastoralen Raum machen, damit diese sich in geeigneter Weise entwickeln können. Die Rechte und Pflichten der Pfarreien und Kirchengemeinden sind über die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien festgelegt. Hierzu habe ich mich oben bereits geäußert.
Die bestehenden Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände bleiben bis zur Fusion eben dieser Pfarreien oder einer Fusion in einer anderen Konstellation bestehen. Mit einer Fusion hebt der Bischof den Kirchengemeindeverband nach Maßgabe der Bestimmungen im KVVG durch Dekret auf, weil durch die Vereinigung der jeweiligen Kirchengemeinden eine neue entsteht und es für den Verband damit keine Grundlage mehr gibt. Dem Erlass der Dekrete geht eine Anhörung voraus.
Der Pastorale Raum wird als Zusammenschluss von selbständigen Pfarreien (can. 374 § 2 CIC) gebildet. Zugleich bildet der Bischof einen Zusammenschluss der in diesem Gebiet liegenden Kirchengemeinden gemäß den Bestimmungen des KVVG (§§ 23 und 24 KVVG). Die Errichtungen erfolgt durch bischöfliches Dekret. Zu den Zeitpunkten der Errichtung werden wir uns noch äußern.
Sehr geehrter Herr Dr. Cronauer, wie Sie sehen, lassen sich eine Reihe von Fragen bereits sehr klar beantworten, andere bleiben noch offen. Ich gehe davon aus, dass bestimmte Fragen (zum Beispiel die nähere Ausgestaltung der Kollegialität im Pastoralen Raum oder das genaue Zusammenwirken zwischen den Pfarreien und dem Pastoralen Raum) noch eine Weile offenbleiben werden. Denn wir wollen ja Neues im kirchlichen Leben vor Ort entwickeln. Dazu braucht es die Bereitschaft, Dinge auszuprobieren und Erfahrungen zu machen, ohne dass bereits vorher alles im Detail festgelegt ist. Auf der Grundlage der Erfahrungen wird sich dann sicher in den nächsten Jahren weiterer Regelungsbedarf zeigen. Dem ist dann entsprechend Rechnung zu tragen.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz eingehen auf Ihre Bitte, die bis Ende Juni vorgesehene Sondierungsphase vor allem aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bis ins nächste Jahr hinein zu verlängern.
Bei allen Einschränkungen stellen wir fest, dass die Sondierungsphase engagiert anläuft, dass sich die Gremien einbringen und wichtige Erkenntnisse und Fragen zur Sprache kommen und diskutiert werden. Die Orientierung an einem Gesprächsleitfaden ermöglicht es auch denjenigen, die Schwierigkeiten mit Videokonferenzen oder ähnlichen Formaten haben, ihre Sicht der Dinge einzubringen. Mit dem Ende der Sondierungsphase muss ja nicht die Willensbildung in den Pfarreiengemeinschaften abgeschlossen sein. Vielmehr geht es um eine Erhebung der aktuellen Situation. Selbstverständlich können und sollen die Beratungen und Planungen in den Gremien auch danach fortgesetzt werden. Insofern sehe ich nicht die Notwendigkeit, die Sondierungsphase zu verlängern.
Sollten Sie bzw. diejenigen, in deren Namen Sie auch sprechen, es für sinnvoll und hilfreich erachten, ein Gespräch zu führen, stehe ich dazu zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
+Stephan Ackermann
Seit einigen Wochen sind bei Ihnen vor Ort viele Engagierte mit der Zukunft der Pfarreien und Kirchengemeinden beschäftigt.
Nachdem im November 2019 durch die Kleruskongregation die Errichtung der „Pfarreien der Zukunft“ ausgesetzt worden war, hatte Bischof Dr. Stephan Ackermann das entsprechende Gesetz im November 2020 aufgehoben (KA 2020 Nr. 201). Am 24. Februar diesen Jahres hat sich unser Bischof dann in einem Schreiben an Sie alle gewandt, um darzulegen, wie die Reform der Pfarreien als Beitrag zur Erneuerung des kirchlichen Lebens im Sinn der Diözesansynode 2013 - 2016 umgesetzt wird.
Eine wichtige darin beschriebene Maßnahme ist, “bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 innerhalb der 35 neuen Pastoralen Räume Zusammenschlüsse von Pfarreien im Sinne von Fusionen vorzubereiten” (Nr. 16). Ausgelöst durch das bischöfliche Schreiben und die Gespräche im Rahmen der Sondierungsphase machen sich viele von Ihnen intensiv darüber Gedanken, wie sie diese Aufgabe angehen.
Die Planung der Zusammenschlüsse von Pfarreien führt zu grundsätzlichen Fragen. Der Bischof wird allerdings keine allgemeine gesetzliche Bestimmung dazu erlassen, sondern (im Sinne der Nr. 49 der Instruktion der Kleruskongregation “Die pastorale Umkehr”) die Zusammenschlüsse bisheriger und die Errichtung neuer Pfarreien und Kirchengemeinden durch einzelne Dekrete regeln. Deshalb möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die für alle Fusionen zur Anwendung kommenden Rahmenbedingungen informieren.
Zu jeder Pfarrei gehört bekanntlich die entsprechende Kirchengemeinde als juristische Person und Vermögensträger. Wenn sich Pfarreien zusammenschließen, um eine neue Pfarrei zu gründen, werden parallel auch die entsprechenden Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde zusammengeschlossen. Vielfach wird dann nach dem Verbleib der Vermögenswerte der bisherigen Kirchengemeinden gefragt sowie nach Zuwendungen und Zweckbindungen, die damit verknüpft sind.
Diese Fragen haben sich auch schon in den Jahren 2018 und 2019 im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gestellt. Es wurde damals für das inzwischen aufgehobene Umsetzungsgesetz eine Regelung erarbeitet, nach der auch bei den anstehenden Zusammenschlüssen verfahren werden soll: Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kirchengemeinde geht mit allen Rechten und Pflichten von den bisherigen Kirchengemeinden auf die neuen Kirchengemeinden über und wird vom Verwaltungsrat der neuen Kirchengemeinde verwaltet (Gesamtrechtsnachfolge).
Dabei bleiben die kirchenrechtlich begründeten Zweckbindungen der auf die neue Kirchengemeinde übertragenen Vermögensarten unverändert:
Das Kirchenrecht verlangt auch, Zweckbindungen von Spendern jederzeit uneingeschränkt zu beachten. Sie haben also bei Fusionen unverändert Bestand.
Das Rechnungswesen der neuen Kirchengemeinden wird so ausgestaltet sein, dass diese Vermögen der bisherigen Kirchengemeinden und ihre weitere Entwicklung transparent abgebildet und vom sonstigen Vermögen unterschieden werden können. Damit wird sichergestellt, dass keiner der bisherigen Kirchengemeinden etwas von ihrem Recht verloren geht.
Zunehmend fällt es schwerer, alle Gremien der Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände zu besetzen. Flexiblere Formen des Engagements werden gewünscht: Wenn sich Christinnen und Christen nach einer Fusion im Bereich ihrer ehemalige Pfarrei engagieren möchten, soll das durch die Bildung von lokalen Teams ermöglicht und unterstützt werden.
In lokalen Teams kann vielfältiges Engagement verlässlich koordiniert werden, und Charismen für die christliche Gemeinschaft können sich im eigenen Lebensraum entfalten. Solche Teams sind schon heute in bereits zusammengeschlossenen Pfarreien aktiv und unter dem Namen “Gemeindeteams” bekannt. Sie arbeiten in Abstimmung mit den Gremien und den Gläubigen und werden für das zukünftige christliche und kirchliche Leben im Sozialraum sehr wichtig sein.
Auch für Aufgaben in der Vermögensverwaltung kann es solche lokalen Teams geben. Aktuell sorgen die Verwaltungsräte nicht nur für die notwendigen Entscheidungen bezüglich der Vermögensverwaltung, sondern sie kümmern sich auch ganz praktisch um die Gebäude und Liegenschaften, von der Betreuung von Baumaßnahmen bis zum Schließdienst. Wenn zukünftig in den neuen Kirchengemeinden der Verwaltungsrat diese Aufgaben nicht mehr im Einzelnen wahrnehmen kann, ist es außerordentlich wichtig, dass es Verantwortliche vor Ort gibt. Im Rahmen der bestehenden Regeln und Möglichkeiten (z.B. Gattungsvollmacht) kann der Verwaltungsrat der neu fusionierten Kirchengemeinde ein Mandat an bestimmte Personen für diese Aufgaben übertragen und ein Budget festsetzen. So kann ein lokales Team in einem guten Gleichgewicht von Eigenständigkeit und Rückbindung etwa für Unterhalt, Pflege und Nutzung eines Gebäudes Sorge tragen.
Während manche Pfarreien und Kirchengemeinden in der Sondierungsphase sehr darum ringen, wie sie mit dem Auftrag des Bischofs zur Zusammenlegung von Pfarreien und Kirchengemeinden umgehen, haben andere ihre Planungen bereits abgeschlossen und Beschlüsse gefasst. Öfter erreichen uns Anfragen, ob es möglich sei, bereits zum 1. Januar 2022 eine neue Pfarrei zu bilden. Die Abteilung ZB 1.2 Seelsorge und pastorales Personal im Bischöflichen Generalvikariat begleitet die Prozesse zum Zusammenschluss von Pfarreien vor Ort und koordiniert die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf der Seite des Bistums. Viele Hinweise finden Sie auf der Homepage unter: www.bistum-trier.de/pfarreifusion.
In der dort hinterlegten Beschreibung des Prozesses sehen Sie, dass es eine Reihe von Aufgaben gibt, wenn ein Zusammenschluss geplant ist. Zu deren sorgsamen Bearbeitung braucht es einiges an Zeit. Daher bitten wir Sie, wenn Sie die Neugründung einer Pfarrei bereits zum 1. Januar 2022 vollziehen möchten, sich schnellstmöglich, am besten bis zum 31. Mai 2021, an die auf der oben genannten Homepage angegebene Kontaktadresse zu wenden. Dieses Datum gilt nur für die Pfarreien, die bereits einen Zusammenschluss bisheriger Pfarreien zum obigen Datum wünschen. Wir wollen dann mit Ihnen den Prozess zügig planen und Sie gut unterstützen.
Für alle anderen wird es so sein, dass ihre Ideen und Planungen zunächst in den Bericht der Sondierungsphase einfließen. Der Bischof hat den Auftrag zum Zusammenschluss von Pfarreien in seinem Schreiben sehr bewusst so formuliert, dass die Gremien ihre gesamte nächste Amtsperiode für die Beratungen und Planungen nutzen können. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie ist es uns sehr wichtig, keinen Druck auf die Gremien auszuüben.
Sehr geehrte Damen und Herren in den Gremien,
wir sind sehr dankbar, dass Sie sich mit Engagement und viel Kreativität in die Sondierungsphase einbringen. Auch wenn wir alle unter den mangelnden Möglichkeiten des persönlichen Austauschs in Gottesdiensten und präsenten Treffen leiden, helfen Sie uns durch Ihre Beteiligung und Ihr Mitdenken im Rahmen der Sondierung, einen guten Weg für die Umsetzung der Synodenergebnisse zu finden.
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Hier finden Sie eine Übersicht über die Pastoralen Räume und die diözesanen und lokalen Beauftragten zur Sondierung.
Pastoraler Raum | Diözesane Beauftragte | Lokale Beauftragte |
---|---|---|
Adenau-Gerolstein | Anne Beckmann, Anette Weber, Philipp Hein, Dr. Rainer Justen | |
Andernach | Alexander Just, Michael Rams | |
Bad Kreuznach | Ansprechpersonen: Elfriede Hautz, Viktoria Höhn, Dr. Michael Kneib | |
Bad Neuenahr-Ahrweiler | Margit Ebbecke, Marek Jost | Andrea Kien-Groß, Norbert Geisler, Ursula Richter, Klaus-Dieter Holzberger |
Bernkastel-Kues | Marco Brixius, Nicole Claire Heckmann | Annette Bollig, Bernhard Schork |
Betzdorf | Thomas Düber, Dr. Augustinus Jünemann | |
Bitburg | Michael Becker, Nicole Claire Heckmann | Dyrck Meyer, Stefan Burr, Nicole Rauen |
Boppard | Guido Goliasch, Gabriele Kloep-Weber | Michael Knipp, Norbert Jansen, Petra Kollmar |
Cochem-Zell | Evelyne Schumacher, Marco Sauerborn | Paul Diederichs, Rudolf Zavelberg, Beate Kolb |
Daun | Eric Condé, Regine Wald | Stefan Becker, Simone Thomas |
Dillingen | Alexandra Schmitt, Jörg Sonnet | Benedikt Achtermann, Thomas Ascher, Thomas Kaspar |
Hermeskeil | Sarah Engels, Peter Munkes | Miriam Minder, Vanessa Violino, Benjamin Pauken |
Idar-Oberstein | Axel Feldmann, Peter Munkes | Ingrid Baur, Stefan Magic, Christian Pesch |
Kaisersesch | Evelyne Schumacher, Marco Sauerborn | Dietline Schmidt, Michael Przesang, Hermann-Josef Floeck, Rudolf Schneiders |
Koblenz | Guido Goliasch, Gabriele Kloep-Weber | Christiane Schall, Michael Frevel, Marione Bauer, Markus Krogull-Kalb |
Lebach | Hans-Albert Dörr, Clemens Kiefer | Anna-Lisa Jakoby, Eva Gebel, Thomas Ascher, Johannes Schuligen |
Maifeld-Untermosel | Ansgar Feld, Joachim Wagner, Holger Mack | |
Mayen | Margit Ebbecke, Marek Jost | Jörg Schuh, Oliver Serwas, Sandra Dietrich-Fuchs |
Merzig | Hans-Albert Dörr, Jörg Sonnet | Klaus Stankowitz, Susanne Kramer |
Neuerburg | Bischof Dr. Stephan Ackermann, Edith Ries | Sebastian Peifer, Martina Phlepsen |
Neunkirchen | Clemens Kiefer, Alexandra Schmitt | Michael Wilhelm, Olaf Harig, Dietmar Bell |
Neuwied | Peter Dörrenbächer, Susanne Schneider | Dr. Herta Brinkmann, Volker Collinet |
Prüm | Christoph Kipper | Johannes Eiswirth, Dagmar Thome, Kerstin Trierweiler |
Saarbrücken | Klaus Becker, Clemens Grünebach | Beate Barg, Benedikt Welter, |
Saarburg | Hans-Albert Dörr, Axel Feldmann | Sandra Arnoldy, Klaus Feid, Timo Wacht |
Saarlouis | Alexandra Schmitt, Jörg Sonnet | Benedikt Achtermann, Rolf Friedsam, Tanja Theobald |
Schweich | Clemens Grünebach, Nicole Claire Heckmann | Susanne Münch-Kutscheid |
Simmern | Matthias Veit, Felix von Yrsch | Birgit Bai, Günther Greb, Anna Schmitz |
Sinzig | Frank Klupsch, Weihbischof Jörg Michael Peters | Sabine Mombauer, Christoph Hof |
St. Wendel | Sebastian Leinenbach, Theo Welsch | Ansprechperson: Sebastian Leinenbach |
Tholey | Philipp Herrlinger, Sebastian Leinenbach | Ansprechperson: Sebastian Leinenbach |
Trier | Sarah Engels, Clemens Grünebach | Katja Bruch, Roland Hinzmann, Karl-Heinz Stolz |
Völklingen | Klaus Becker, Monika Urbatsch | Christoph Morgen |
Wadern | Philipp Herrlinger, Sebastian Leinenbach | Rainer Stuhlträger |
Wittlich | Marco Brixius, Matthias Veit | Sarah Engels, Christiane Friedrich, Johannes Jaax |