Bischof Stephan Ackermann hat am 18. November 2020 das Umsetzungsgesetz (aus Oktober 2019) zurückgezogen (Dekret im Kirchlichen Amtsblatt 164 (2020) Nr. 201) Die bisher geplanten Modelle geben daher nur einen Zwischenstand wieder, die hier eher dokumentarisch wiedergegeben werden. Es finden weiterhin Gespräche mit den römischen Behörden sowie Beratungen der Diözesanen Gremien statt, wie die Ergebnisse der Bistumssynode weiter umgesetzt werden können.
Aktuelle Entwicklungen zum Stand der Synodenumsetzung finden Sie jeweils unter herausgerufen.bistum-trier.de
Die jeweils aktuelle Ausgabe der Einblicke, die den Stand zum Erscheinungsdatum der Zeitung wiedergibt, finden Sie unter www.bistum-trier.de/einblicke.
Artikel 2 - Ordnung über die pfarrlichen Gremien im Bistum Trier (PGO)
Artikel 5 - Ordnung für die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder der Kammern des ersten Rates der Pfarrei
Artikel 8 - Ordnung zur Änderung der Diözesanbestimmungen über die Kirchengemeinden und die Verwaltung ihres Vermögens
Artikel 9 - Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier (PGR-O)
Artikel 10 - Ordnung zur Änderung der Diözesanbestimmungen über die Gliederung des Bistums
Artikel 11 - Ordnung zur Änderung des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes für das Bistum Trier (KVVG)
Artikel 12 - Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Kirchengemeinderäte im Bistum Trier (KGR-O)
Artikel 13 - Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier (KGV-O)
Artikel 14 - Inkraftsetzung