Bischof Stephan Ackermann hat am 18. November 2020 das Umsetzungsgesetz (aus Oktober 2019) zurückgezogen (Dekret im Kirchlichen Amtsblatt 164 (2020) Nr. 201) Die bisher geplanten Modelle geben daher nur einen Zwischenstand wieder, die hier eher dokumentarisch wiedergegeben werden. Es finden weiterhin Gespräche mit den römischen Behörden sowie Beratungen der Diözesanen Gremien statt, wie die Ergebnisse der Bistumssynode weiter umgesetzt werden können.
Aktuelle Entwicklungen zum Stand der Synodenumsetzung finden Sie jeweils unter herausgerufen.bistum-trier.de
Die jeweils aktuelle Ausgabe der Einblicke, die den Stand zum Erscheinungsdatum der Zeitung wiedergibt, finden Sie unter www.bistum-trier.de/einblicke.
Zu jeder Pfarrei der Zukunft soll auch eine Kirchengemeinde (als Rechtsträger) gehören. Damit verändert sich die Vermögensverwaltung. Jede der bisher fast 900 Kirchengemeinden im Bistum ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und muss eine entsprechende Verwaltung und Gremienstruktur aufrechterhalten. Davon soll die Regelung „Eine Pfarrei = eine Kirchengemeinde der Zukunft“ die einzelnen Orte entlasten.
Obwohl das viele sehr kritisch sehen, will der Bischof an der konsequenten Umsetzung der Perspektivwechsel festhalten. Pfarreien sollen als weite pastorale Räume eingerichtet werden; die eine Kirchengemeinde soll einen stabilen Verwaltungs- und Organisationsrahmen bieten, in dem dann – ausgehend von den Lebenssituationen und dem Engagement der Menschen vor Ort – verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden können.
Für die Verwaltung und die Organisation der Pfarrei ist der Pfarr-Ort (Arbeitstitel!) wichtig. Er hat eine für alle Orte von Kirche in der Pfarrei koordinierende und unterstützende, kommunikative und organisierende Funktion. Am Pfarr-Ort gibt es das Pfarramt
(einschließlich der zentralen Verwaltung) der Pfarrei der Zukunft. Dort ist auch der Dienstsitz des Leitungsteams.
Der Pfarr-Ort ist nicht das (einzige) Zentrum der pastoralen Aktivitäten. Diese finden an den Orten von Kirche statt.
Es soll hier noch einmal gesagt sein: Alle Bezeichnungen wie "Pfarr-Ort", "Ort von Kirche"... sind bisher nur als Arbeitstitel zu verstehen; die endgültige Festlegung aller Begriffe erfolgt im Jahr 2019.
In der zentralen Verwaltung der Pfarrei der Zukunft werden alle Aufgaben und Teilaufgaben bearbeitet,
Die übrigen Verwaltungs-Aufgaben der Pfarreien sollen möglichst weitgehend an diözesane Unterstützungs-Systeme ausgelagert werden; diese Dienstleister für die Pfarreien sind für die Bereiche Rechnungswesen, Personalverwaltung und Liegenschaften vorgesehen.
In der Pfarrei der Zukunft gibt es neben dem (einen) Pfarramt für die zentrale Verwaltung (ggfs. mehrere) Kirchenbüros für kommunikative und unterstützende Aufgaben in der Fläche.
Die Zahl der Kirchenbüros wird von der Pfarrei der Zukunft festgelegt.
Zur dezentralen Verwaltung von Vermögen und zur Bewirtschaftung von Immobilien können ehrenamtliche Verwaltungsteams eingerichtet werden. Sie werden als rechtliches Organ im Kirchlichen Vermögens- und Verwaltungsgesetz (KVVG) verankert. Ihre Mitglieder erhalten vom Leitungsteam ein Mandat und einen klar umschriebenen Auftrag. Sie können bei der Haushaltsplanung ein Budget beantragen und Maßnahmen in einem noch zu definierenden Rahmen eigenverantwortlich erledigen.
Der Rat der Pfarrei führt die Aufsicht über die Verwaltungsteams.
Die Verwaltung in der Pfarrei der Zukunft soll die pastoralen Prozesse unterstützen. Vermögens- und Verwaltungsaufgaben
können besser gestaltet werden. Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen möglichst wenig in Verwaltungsaufgaben involviert werden.
Das Leitungsteam hat die Aufgabe, die pastoralen Prozesse und deren Unterstützung durch die Verwaltung gut miteinander zu verzahnen.
Die Auflösung der vielen kleinen Kirchengemeinden erfährt heftige Kritik. Es wird weiter Konflikte um diesen Weg geben. Manche Kirchengemeinden drohen (Stand: November 2018), gegen die Regelung bei deutschen Verwaltungsgerichten und beim Heiligen
Stuhl zu klagen.
Schon für den Start der Verwaltung der Pfarreien der Zukunft braucht es gute Rahmenbedingungen. Verwaltungsaufgaben sind ab dem ersten Tag der Pfarreien der Zukunft zu erledigen.
In den Pfarreien werden neue Verwaltungsstellen eingerichtet.
Die diözesanen Zentren werden aufgebaut.
Es wird eine Phase des Übergangs geben, in der sich die neuen Verwaltungsprozesse einspielen werden.
Aus den Grundentscheidungen folgen eine Reihe zeitkritischer technischer und konzeptioneller Umsetzungsaufgaben:
Die Verwaltungsprozesse organisieren sich zwischen der zentralen Verwaltung in der Pfarrei der Zukunft und den unterstützenden diözesanen Zentren.
[Wenn also (nur ein kleines Beispiel) eine Pfarrei eine Rechnung für Kerzen bezahlen muss, hat sie entschieden, dass die Kerzen gekauft werden, prüft die Rechnung und zeichnet sie ab, gibt sie dann aber zur weiteren Bearbeitung ins diözesane Rechnungszentrum.]