Bischof Stephan Ackermann hat am 18. November 2020 das Umsetzungsgesetz (aus Oktober 2019) zurückgezogen (Dekret im Kirchlichen Amtsblatt 164 (2020) Nr. 201) Die bisher geplanten Modelle geben daher nur einen Zwischenstand wieder, die hier eher dokumentarisch wiedergegeben werden. Es finden weiterhin Gespräche mit den römischen Behörden sowie Beratungen der Diözesanen Gremien statt, wie die Ergebnisse der Bistumssynode weiter umgesetzt werden können.
Aktuelle Entwicklungen zum Stand der Synodenumsetzung finden Sie jeweils unter herausgerufen.bistum-trier.de
Die jeweils aktuelle Ausgabe der Einblicke, die den Stand zum Erscheinungsdatum der Zeitung wiedergibt, finden Sie unter www.bistum-trier.de/einblicke.
Aufgrund der Stellungnahme des Katholikenrates und der Rückmeldungen aus der Anhörung hat die Bistumsleitung den Entwurf für ein verändertes Rätesystem vorgelegt. Zwar soll es weiterhin einen Rat der Pfarrei geben, jedoch mit zwei eigenständigen Kammern. Pastoral- und Vermögenskammer können so themenspezifischer arbeiten; gleichzeitig gibt es jedoch gemeinsame Aufgaben für den Rat wie die Schwerpunktsetzung für das seelsorgliche und kirchliche Handeln in der Pfarrei, Haushaltsplanung und übergeordnete Vermögensverwaltung oder die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder im Leitungsteam. (mehr in der Pressemeldung vom 19. August 2019 / Den Stand nach Erlass des Gesetzes zur Umsetzung der Synodenergebnisse finden Sie in der Zeitung EinBlicke 3 (vom 15. Oktober 2019)
Die geplante Gremienstruktur ist nur im Zusammenhang mit dem vierten Perspektivwechsel einzuordnen und zu verstehen: „das synodale Prinzip bistumsweit leben“. Die Synode hat beschlossen: „Damit das synodale Prinzip im Bistum Trier gelebt werden kann, sind verlässliche Strukturen erforderlich, die dynamische Prozesse ermöglichen und sichern“. (Abschlussdokument der Diözesansynode)
In diesem Sinne sind die Gremien als verlässliche und durch diözesanes Recht abgesicherte Struktur geplant; die Gremien sollen für eine dynamische Umsetzung der Anliegen der Orte von Kirche so offen sein, wie sie das brauchen. Mancher Ort von Kirche wünscht sich etwa pastorale Begleitung; manche brauchen materielle Unterstützung – und vielen ist es auch wichtig, die kirchliche Entwicklung vor Ort mitzuverfolgen und mitzugestalten.
Die Gremien bieten aber auch eine Struktur, die eine dynamische pastorale Planung ermöglicht und an die neue Initiativen flexibel anknüpfen können. Dafür steht insbesondere die Synodalversammlung als großes Gremium der Pfarrei. In der Synodalversammlung geht es um gemeinsame / synodale „Willensbildung“ über die künftigen pastoralen Schwerpunktsetzungen in der Pfarrei.
In der geplanten Gremienstruktur bildet sich Synodalität als Haltung, Struktur und Praxis ab. Die Struktur ist anschaulich; aber die hinter der Struktur stehende Haltung und Organisationskultur und die Praxis des Umgangs miteinander werden darüber entscheiden, wie konkret gestaltbar Synodalität als „gemeinsames Voranschreiten“ in der pastoralen Praxis sein wird.
Hier stellen wir den Stand April 2019 - Zeitpunkt des Erscheinens der Zeitung EinBlicke 2 - dar. Den Stand nach Erlass des Gesetzes zur Umsetzung der Synodenergebnisse finden Sie in der Zeitung EinBlicke 3 (vom 15. Oktober 2019)
Die Pfarrei der Zukunft ist zu denken von den „Orten von Kirche“ her. Sie sind auch Basis der Gremienstruktur.
Die Orte von Kirche entsenden Delegierte in die Synodalversammlung. Dort vertreten Engagierte ihren Ort von Kirche und arbeiten – zusammen mit dem Leitungsteam, den pastoralen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen, den Delegierten aus Mitarbeitervertretungen und Verwaltungsteams – an gemeinsamer Willensbildung und Entscheidungsfindung (vgl. PGO § 1 Abs. 1).
Die Synodalversammlung wählt zehn Mitglieder des Rates der Pfarrei; weitere zehn Ratsmitglieder wählen alle Wahlberechtigten in der Pfarrei in direkter Wahl (vgl. PGO § 14). Im Rat der Pfarrei wirken die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei, das Leitungsteam und berufene Mitglieder in pastoralen Fragen und in der Vermögensverwaltung zusammen. Der Rat steht für die strukturelle Umsetzung des synodalen Prinzips auf der Ebene der Leitung der Pfarrei und der Kirchengemeinde.
Entscheidend für die Wirksamkeit kirchlicher Gremienarbeit ist zum einen, dass transparent und klar kommuniziert ist, welche Entscheidungswege zwischen den beteiligten Personen bzw. Rollen und den Gremien auf verschiedenen Ebenen der Pfarrei beschritten werden. Zum anderen müssen Beteiligungsrechte gesichert sein; sie ermöglichen ebenfalls auf allen Ebenen Kooperation durch gegenseitige Information, Beratung und gemeinsame Entscheidungen.
Synodalität gilt bistumsweit; auf allen Ebenen und durch alle Ebenen des Bistums sollen alle synodal denken und handeln. Synodalität – also aufeinander hören, sich aufeinander einlassen und aktiv mitgestalten – ist Auftrag und Lernfeld für die ganze Kirche im Bistum Trier. Immer mehr synodal denken und handeln lernen die Menschen vor Ort, die Orte von Kirche, die Gremien und Gruppen; das gilt für die ehrenamtlich Engagierten, alle Hauptamtlichen (nicht nur in der Pastoral), für die Leitungsteams, die Gremien auf Bistums-Ebene und die Bistumsleitung.