Bischof Stephan Ackermann hat am 18. November 2020 das Umsetzungsgesetz (aus Oktober 2019) zurückgezogen (Dekret im Kirchlichen Amtsblatt 164 (2020) Nr. 201) Die bisher geplanten Modelle geben daher nur einen Zwischenstand wieder, die hier eher dokumentarisch wiedergegeben werden. Es finden weiterhin Gespräche mit den römischen Behörden sowie Beratungen der Diözesanen Gremien statt, wie die Ergebnisse der Bistumssynode weiter umgesetzt werden können.
Aktuelle Entwicklungen zum Stand der Synodenumsetzung finden Sie jeweils unter herausgerufen.bistum-trier.de
Die jeweils aktuelle Ausgabe der Einblicke, die den Stand zum Erscheinungsdatum der Zeitung wiedergibt, finden Sie unter www.bistum-trier.de/einblicke.
Im Bistum Trier hat sich eingebürgert, die zwei Modelle, die es bereits heute gibt, als Ein-Kammer-Modell und Zwei-Kammer-Modell zu benennen.
Mit Ein-Kammer-Modell ist ein Gremium bezeichnet, das gemeinsam pastorale und Vermögens-Themen berät und entscheidet. Heute ist das dort der Fall, wo es einen Kirchengemeinderat gibt. Dieser Rat übernimmt gemeinsam die Aufgaben, die in anderen Pfarreien der Pfarrgemeinderat und der Verwaltungsrat haben. Wo es diese beiden Räte gibt, sprechen wir von einem Zwei-Kammer-Modell.
Durch die Auswertung der Anhörung, an der sich ca. 90 % aller Befragten beteiligten, hat die Bistumsleitung über die Sommermonate ein weiteres Mal intensiv über das Gremienmodell nachgedacht. Das pragma Institut hat eine gezielte Analyse zur Frage Ein- oder Zwei-Kammer-Modell durchgeführt: 49 % lehnen das Ein-Kammer-Modell aufgrund der Stellungnahme des Katholikenrats (!) ab, 43 % wünschen sich ausdrücklich (!) ein Zweikammer-Modell.
Für die Bistumsleitung war der Vorteil einer gemeinsamen Verantwortung für pastorale Themen und Vermögensangelegenheiten zentral. Es sollte also kein Zwei-Kammer-Modell von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat geben, wie es im Bistum bisher bekannt ist. Bei der Anhörung gab es aber sehr deutliche Kritik am Ein-KammerModell; darauf wollte der Bischof reagieren.
Für die Bistumsverantwortlichen hatte ein reines Zwei-Kammer-Modell, also die konsequente Trennung der pastoralen Themen und der Verwaltungsthemen, in den neuen Pfarreien ein hohes Risiko. Folgende Auswirkungen wurden befürchtet:
Weiterentwicklung des Zwei-Kammer-Modells Daher ist im neuen Gremienmodell vorgesehen, dass es neben den Einzelaufgaben jeder Kammer gemeinsame Aufgaben gibt, die beide Kammern nur in gemeinsamer Sitzung bearbeiten können: Wo beide Kammern zusammenarbeiten, bilden sie den Rat der Pfarrei.
Für das neue Gremienmodell im Rahmen der Synodenumsetzung war zunächst ein Ein-Kammer-Modell vorgesehen: Es sollte nur einen Rat der Pfarrei geben, der über Pastoral und Vermögen entscheidet ( siehe die Darstellung in EinBlicke 2). Daran gab es viel Kritik. Daher hat die Bistumsleitung ihren Vorschlag verändert und hat für die neuen Pfarreien ein Zwei-in-Eins-Modell ausgearbeitet. Es wird eine Pastoralkammer geben und eine Vermögenskammer. In wichtigen Themen – vor allem bei der Verabschiedung des Haushalts, bei Entscheidungen über pastorale Schwerpunkte und bei der Wahl der Ehrenamtlichen für das Leitungsteam – kommen beide Kammern zur Beratung und Entscheidung zusammen. Die beiden Kammern zusammen sind der Rat der Pfarrei.
Hier können Sie eine PDF als Übersicht herunterladen, die den Aufbau der Gremien und Organe in den neuen Pfarreien zeigt.