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Einblicke 4 - Stand: September 2021

Pfarreien und Pastoraler Raum: Aufgaben, Rollen, Gremien

Die Pfarreien sollen in Zukunft wie bisher den Gläubigen im alltäglichen Leben Unterstützung und Hilfe für christliches Leben geben. Zu den großen christlichen Festen im Jahreskreis wie Weihnachten und Ostern, aber auch zu Feiern von Lebenswenden wie Geburt, Hochzeit und Tod und in der Begleitung Heranwachsender und ihrer Familien etwa bei der Erstkommunion, der Firmung und in Kinder-, Jugend- und Familiengruppen ergeben sich Berührungspunkte zu einer Vielzahl von Gläubigen. Bei diesen Aufgaben sowie bei der liturgischen Gestaltung wirken Ehren- und Hauptamtliche zusammen und gestalten Kirche vor Ort. Viele Menschen erfahren so durch verschiedene Formen der Begegnung und Unterstützung Aufmerksamkeit in den Pfarreien. Papst Franziskus hat über die große Formbarkeit der Pfarrei und ihre missionarische Kreativität gesprochen. (Evangelii Gaudium Nr. 28, vgl. auch Schreiben des Bischofs zur Reform der Pfarreien Nr. 11) Daran knüpft die Umsetzung der Synode an: Die heutigen Pfarreien verändern sich durch Fusionen auf Ebene der Pfarreiengemeinschaften und durch eine stärkere Einbindung in den Pastoralen Raum.

Möglicher Aufbau des Pastoralen Raumes

In den Beratungen der Diözesansynode war von weiten pastoralen Räumen die Rede; die Synodenteilnehmerinnen und -teilnehmer haben dies als einen der Perspektivwechsel verabschiedet. So gilt für Bischof Stephan, „dass es für eine Zukunftsfähigkeit unserer Pfarreien eine deutlich verbindlichere und damit wirksamere Vernetzung und Zusammenarbeit geben muss“ (Schreiben des Bischofs Nr. 19). Die Instruktion der Kleruskongregation zur Pfarrei betont die Herausforderungen durch die aktuellen Veränderungen in der Kultur und im Leben der Menschen und folgert, dass „die Pastoral über die territorialen Grenzen der Pfarrei hinausgehen“ soll und „die kirchliche Gemeinschaft durch die synergetische Wirkung zwischen verschiedenen Diensten und Charismen klarer sichtbar werden“ lasse. So kann sich „ein ‚pastorales Miteinander‘ im Dienste der Diözese und ihrer Sendung strukturieren“ (Nr. 123, vgl. auch Nr. 122).

Der Bischof gibt den Verantwortlichen in der Pastoral unter anderem folgende Aufgaben für den Pastoralen Raum:

  • die Pfarreien zu unterstützen,
  • für die Umsetzung der Synodenergebnisse im Sinne einer missionarischen, diakonischen und lokalen Kirchenentwicklung zu sorgen,
  • die Perspektive von Seelsorge und Caritas und anderen Kooperationspartner zusammenzubringen,
  • die Orte von Kirche zu fördern

Folgende Instrumente sollen dafür eingesetzt werden:

  • Es wird für jeden Pastoralen Raum ein Leitungsteams beauftragt (siehe Schaubild).
  • Das Rahmenleitbild bietet inhaltliche Orientierung und beschreibt, wie in einem Pastoralen Raum pastorale Schwerpunkte festgelegt werden können.
  • Pfarrer, weitere Priester, Diakone, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten arbeiten verbindlich zusammen und tragen gemeinsam Verantwortung für die Umsetzung der Schwerpunkte.
  • Dem Leitungsteam werden in einem weiteren Schritt Aufgaben der Dienstvorgesetztenschaft übertragen, damit der Personaleinsatz möglichst lokal geplant und gesteuert werden kann.
  • Aus den Gremien und Organen der Pfarreien/Kirchengemeinden (im  Übergang  auch  aus  den  Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbänden) bilden sich Gremien und Organe auf Ebene des Pastoralen Raums, um den Auftrag des Bischofs einer diakonisch, missionarischen und lokalen Kirchenentwicklung umzusetzen.

Auf der Ebene des Pastoralen Raums wird auch ein neuer Kirchengemeindeverband gebildet (siehe hier). Er sorgt für die rechtliche Handlungsfähigkeit, für die wirtschaftliche Umsetzung der Schwerpunkte und durch die Arbeitergeberfunktion für die Angestellten für eine Bündelung der Personalprozesse und bessere Koordination.

Die Jahre 2022 bis 2025 werden davon geprägt sein, dass die Räume in zwei Phasen errichtet werden und sich dann innerhalb eines Raumes die Struktur nach und nach aufbaut und Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden. Auch wird nach den Fusionen die heute noch bestehende Zwischenebene der Pfarreiengemeinschaften und alten Kirchengemeindeverbände wegfallen.


Die Gestaltung des Pastoralen Raumes

Struktur des Leitungsteams

Hauptamtliche: bis zu 200 Prozent Stellenanteil pro Pastoralem Raum.

Ein Dekan leitet nach kirchenrechtlichen Bestimmungen (cann 553 – 555 CIC) den Pastoralen Raum zusammen mit weiteren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern und durch kollegiale Entscheidungsfindung.

Ehrenamtliche: nach Möglichkeit bis zu zwei.

Die Leitungsteams werden gebildet für vier Jahre mit er Option auf Verlängerung.

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