Innerhalb eines Jahres ist es gelungen, unter großer Beteiligung von Bistumsleitung, Gremien und Leitungsteams das „Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz – KVVG)“ zu überarbeiten und damit ein neues Kirchenvermögensverwaltungsgesetz, das die Grundlage des Handelns von kirchlichen Körperschaften bildet, in die Wirksamkeit zu bringen.
Verwaltungserfahrungen der letzten Jahre, sich verändernde gesellschaftliche Bedingungen, der zunehmende Digitalisierung und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, das Gesetz von 1978 anzupassen, waren der Anlass für die Überarbeitung von etwa 75 Prozent der knapp 40 Paragrafen.
Einiges ist neu oder verändert: etwa das Verwaltungsteam, das den Verwaltungsrat unterstützt, die Anpassung der Mitgliederanzahl in den Gremien durch Änderung der Katholikenzahl, die Möglichkeit neuer Sitzungsformen, das Aufbrechen des Schriftformerfordernisses, die Umsetzung der Generaldekrete der Deutschen Bischofskonferenz in § 17, eine umfassende Reform der Organstruktur im KGV PastR mit Wegfall des Verbandsausschusses und Einbindung des Leitungsteams in die neue Verbandsvertretung und einiges mehr.
Mit Jahresbeginn 2026 sind diese Bestimmungen verbindlich.