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Kirchliche Räte im Bistum Trier

Hier ist das Taufbecken des Trierer Doms zusehen. Er ist schlicht gehalten und aus hellem Stein gefertigt

Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche - und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten, die es auf allen Ebenen des Bistums gibt - und natürlich auch dadurch, dass sie regelmäßig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Ansprechpersonen

Erste Ansprech-Personen für die Räte vor Ort sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pastoralen Räumem. In jedem Pastoralen Raum gibt es eine Person, die für die Begleitung der Räte in den Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften des Pastoralen Raums zuständig ist. Auf Bistumsebene liegt die Zuständigkeit beim Team Engagemententwicklung.

Bischöfliches Generalvikariat
Team Engagemententwicklung
Jutta Trierweiler
Referentin für die Pastoralen Räte in Pfarrei und in den Pastoralen Räumen
Mustorstraße 2 - 54290 Trier
Telefon: 0651 7105-328 | (0151 14477124)
E-Mail: raete@bistum-trier.de

Räte vor Ort / in den Pastoralen Räumen

Der Rat des Pastoralen Raums ist ein Gremium, in dem sich die Delegierten der pfarrlichen Gremien zusammen mit von der Synodalversammlung gewählten Personen und dem Leitungsteam über die Schwerpunkte der Pastoral im Sinne des Abschlussdokuments der Diözesansynode 2013-2016, insbesondere einer diakonischen und missionarischen Ausrichtung, verständigen. Die Beratungen zum Haushalt erfolgen in gemeinsamer Abstimmung zwischen diesem Gremium und der Verbandsvertretung.

Die Synodalversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Rates des Pastoralen Raums, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltungsgremien und Delegierten der Orte von Kirche zusammen. In ihr wirken auch die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Sie dient der Vernetzung und Kommunikation derer, die kirchliches und christliches Leben im Pastoralen Raum befördern und gestalten. Sie trägt auf der Grundlage des Abschlussdokuments der Diözesansynode zu einer diakonischen, missionarischen und sozialraumorientierten Kirchenentwicklung bei. 

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Erstellung eines Haushaltsplanes.
  • Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke.
  • Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen.

Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.

Der Verwaltungsrat entsendet außerdem Delegierte in die Verbandsvertretung. Dies ist das Organ, das auf der Ebene Kirchengemeindeverbandes für die Finanz-, Vermögens- und Personalangelegenheiten zuständig ist.

Gewählt von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren...

Der Pfarrgemeinderat entscheidet mit darüber, welche pastoralen Schwerpunkte vor Ort gesetzt werden – und auch, wofür Geld verwendet wird. Pfarrer und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.

Besteht aus Delegierten aller Pfarreien in einer Pfarreiengemeinschaft, bestimmt vom jeweiligen Pfarrgemeinderat. Berät und beschließt zusammen mit dem leitenden Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft über alle pastoralen Fragen.

Mit dem Start der damals neuen Strukturen im Bistum Trier (2012) gibt es auch die Möglichkeit, statt der zwei Gremien "Pfarrgemeinderat" (PGR) und "Verwaltungsrat der Kirchengemeinde" (VR) einen "Kirchengemeinderat" zu begründen, der die Aufgaben von VR und PGR gemeinsam übernimmt.

Auf entsprechende Anträge hin hat Bischof Stephan Ackermann zum 1. September 2012 die Bildung von 84 Kirchengemeinderäten genehmigt.

Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie besteht aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden (einem im Kirchengemeindeverband tätigen Pfarrer) und den Mitgliedern, die die Verwaltungsräte der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben.

Um die Kooperation innerhalb des Kirchengemeindeverbandes und unter den in ihm zusammengeschlossenen Kirchengemeinden zu fördern, fasst die Verbandsvertretung ihre Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit.

Die Verbandsvertretung stellt den Haushaltsplan des Kirchengemeindeverbandes auf. Sie soll dabei die pastoralen Planungen des Pfarreienrates für die Pfarreiengemeinschaft berücksichtigen. Deshalb hat die Verbandsvertretung vor dem Haushaltsbeschluss den Pfarreienrat zu hören.

Räte auf Bistums-Ebene

Der Katholikenrat fördert die apostolische Tätigkeit im Bistum und koordiniert die Kräfte des Laienapostolats.

Vorsitzender: Der Bischof

Der Diözesanpastoralrat berät den Bischof in allen Fragen zu Pastoral und Seelsorge im Bistum. Er hat 27 Priester und Laien als (amtliche, gewählte oder berufene) Mitglieder.

Florian Gepp

Geschäftsstelle Diözesanpastoralrat

Büro: Dorothee Bast-Mossal
Tel. 0651 7105-429

Vorsitzender: Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg (Stellvertretender Vorsitz: Manfred Wagner)

Der Bischöfliche Generalvikar, fünf amtierende Pfarrer, gewählte Delegierte aus den Dekanaten, zwei Delegierte des Pastoralrats und zur Zeit zwei berufene Mitglieder beraten und entscheiden über die Finanzfragen des Bistums. Der Kirchensteuerrat beschließt jährlich den Bistumshaushalt und prüft ihn durch seinen Rechnungsprüfungs-Ausschuss.

Der Priesterrat gibt dem Bischof Empfehlungen zu Fragen des priesterlichen Dienstes und Wirkens, der Priesterbildung sowie der pastoralen Planung und der Seelsorgestrukturen. Seine Mitglieder sind von allen Priestern des Bistums gewählt bzw. vom Bischof berufen oder "geborene Mitglieder" wegen ihres Amtes.

Der Diözesanverwaltungsrat (DVR) ist der nach canon 492 § 1 des Kirchlichen Gesetzbuches (CIC) errichtete Vermögensverwaltungsrat.

Mitglieder des Rates sind mindestens drei Personen, die der Bischof für den Zeitraum von fünf Jahren ernannt hat. Sie sollen nach dem Statut „in Wirtschaftsfragen sowie im weltlichen Recht wirklich erfahren“ sein „und sich durch persönliche Integrität auszeichnen.“ Der Bischof kann sie nach Ablauf einer Amtszeit für weitere fünf Jahre ernennen. Der Bischof kann für jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter ernennen, die oder der das Mitglied im Falle der Verhinderung vertritt.

Die Mitglieder des DVR besitzen beratendes sowie entscheidendes Stimmrecht und sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Bestimmungen des Statuts weisungsfrei. Der Generalvikar ist Vorsitzender des DVR.

Was sind Laiengremien?

Screenshot aus dem Video. Zu sehen ist ein Papier mit dem handgeschriebenen Wort 'Laiengremien'

Das Video von katholisch.de beschreibt es witzig - und im Bistum Trier gilt es auch: Laien-Gremien in unserer Kirche.