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Kirchlicher Datenschutz: Hintergrund und Diözesane Aufsicht

Die Kirche und das kirchliche Recht kennen bereits seit dem Vierten Laterankonzil im Jahre 1215 die ersten ausdrücklichen Datenschutzbestimmungen: Damals wurde das Seelsorge- und Beichtgeheimnis im damaligen Kirchenrecht beschrieben und verankert.

1983 hat die katholische Kirche mit dem neuen Kirchenrecht CIC auch ein Fundamentalrecht auf Datenschutz geschaffen. Zu den anerkannten Rechten gehört seitdem auch der Schutz der Intimsphäre. Can. 220 CIC lautet: „Niemandem ist es erlaubt, den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig zu schädigen und das Recht irgendeiner Person auf Schutz der eigenen Intimsphäre zu verletzen.“ Darum ist das Recht auf Datenschutz ein Teil unserer christlichen Werte-Ordnung.

Kirchlicher Datenschutz

Relevante Fragen um die Thematik Datenschutz beantworten unsere Datenschützer in kompakter Form in ihren FAQs. 
Auch die Bischofskonferenz hat eine"FAQ"-Sammlung veröffentlicht.

Überdiözesane Aufsicht

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht auf überdiözesaner Ebene seit dem 1. Januar 2018 die gemeinsame Diözesandatenschutzbeauftragte der Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier

Ursula Becker-Rathmair
Ihre Adresse(n)
Kirchliches Datenschutzzentrum
Haus am Dom
Domplatz 3, 60311 Frankfurt
Tel.: 069 8008718-800, info@kdsz-ffm.de

Weitere Informationen

zum kirchlichen Datenschutz finden Sie auf diesen Seiten:

katholisches-datenschutzzentrum.de
datenschutz-kirche.de

Im Falle, dass ...

72-Stunden-Notfallplan Datenschutzverletzung

Wenn eine Datenpanne (Verlust, Offenlegung der Daten oder Fremdzugriff) eine Gefahr für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, meldet der Verantwortliche die Datenschutzverletzung, innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, an die Datenschutzaufsicht und an die Stabsstelle Betrieblicher Datenschutz (z.B. per E-Mail an datenschutz@bgv-trier.de). Im Zweifelsfall kontaktieren Sie umgehend die Stabsstelle.

Der Verantwortliche veröffentlicht die Kontaktdaten seiner/seines Betrieblichen Datenschutzbeauftragten und zeigt dies der Datenschutzaufsicht über die Seite Anmeldung Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r an.