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Bischofsvikare für verschiedene Aufgaben

Bischof

Das Kirchenrecht der katholischen Kirche (CIC - Codex iuris Canonici) formuliert es so:

"Wann immer die rechte Leitung der Diözese es erfordert, kann der Diözesanbischof auch einen oder mehrere Bischofsvikare einsetzen, die in einem genau festgelegten Gebietsteil der Diözese, in einem näher umschriebenen Geschäftsbereich ... dieselbe ordentliche Vollmacht (lat: "potestas") haben, die nach allgemeinem Recht dem Generalvikar zukommt, ..."  (CIC can 476) - und: "Der Generalvikar und der Bischofsvikar werden, unbeschadet der Vorschrift des can. 406, vom Diözesanbischof frei ernannt und können von ihm frei abberufen werden; ein Bischofsvikar, der nicht Auxiliarbischof (Weihbischof) ist, darf nur auf Zeit ernannt werden, die in seiner Ernennungsurkunde festzulegen ist."

(CIC can 477) (CIC online)


Im Bistum Trier amtieren derzeit

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg

Der Bischöfliche Generalvikar hat kraft Amtes und nach Maßgabe des Bischofs die „ausführende Gewalt“ im Bistum. Er leitet das Bistum im Bereich der Verwaltung und übernimmt die Aufgaben des Bischofsvikars für den Visitationsbezirk Saarbrücken.

Weihbischof Robert Brahm

Er ist Titularbischof von Mimiana, Weihbischof in Trier seit 8. Februar 2004 und Bischofsvikar für den Visitationsbezirk Koblenz.

Weihbischof Jörg Michael Peters

Er ist Titularbischof von Fordongianus, Weihbischof in Trier seit 8. Februar 2004, Bischofsvikar für den Visitations-Bezirk Trier.                                                                                               

Prälat Dr. Georg Holkenbrink (Offizial)

Georg Holkenbrink ist "Gerichtsvikar", Leiter des kirchlichen Gerichts im Bistum Trier (mehr zum Offizialat). Außerdem vertritt er den Bischof als Bischofsvikar für die Orden