Jörg Michael Peters
- Weihbischof
- Bischofsvikar
- Dompropst (Amtseinführung 18. April 2022)
Franz Josef Gebert
- Weihbischof
- Bischofsvikar
- Domdechant
- Lic. theol.
Das Trierer Domkapitel - in der fränkischen Zeit entstanden - besteht aus acht Domkapitularen, dem Dompropst als seinem Leiter und dem Domdechanten, verantwortlich für die Gottesdienste im Dom. Domkapitular wird, wer entweder vom Bischof ernannt wird oder vom Kapitel gewählt wird. Ernennung und Wahl erfolgen bei freien Stellen im Wechsel. Zudem gehören dem Domkapitel vier nichtresidierende Domkapitulare an, die allerdings nicht im "laufenden Geschäft", sondern nur bei der Bischofswahl mitwirken; als Pfarrer repräsentieren sie die Verbindung zwischen dem Hohen Dom als Mutterkirche der Diözese und der pfarrlichen Ebene des Bistums. Sechs Domvikare unterstützen das Kapitel bei seinen Aufgaben und tragen Mitsorge für die Feier der Gottesdienste und andere pastorale Angebote im Dom.
Das Domkapitel leitet das Bistum im Falle einer "Vakanz" (nach Weggang oder Tod eines Bischofs); es trifft dann auch die Wahlvorbereitungen und wählt einen neuen Bischof. Im normalen Alltag ist das Domkapitel vor allem auch die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft der Priester am Trierer Dom (und "Hausherr" der Hohen Domkirche).
Msgr. Ottmar Dillenburg - Leitender Priesterreferent und Abteilungsleiter „Seelsorge und Pastorales Personal“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier
Wird der Trierer Bischofsstuhl vakant, übernimmt das Domkapitel eine Reihe von wichtigen Aufgaben. Zunächst wählt das Domkapitel innerhalb einer Woche einen Diözesanadministrator, der während der Vakanz das Bistum leitet. Gleichzeitig übernimmt das Kapitel die Rolle des Priesterrats, der als so genanntes "Konsultorengremium" (Beratungsgremium) an die Person des Bischofs gebunden ist, und mit dem Weggang des Bischofs seine Funktion verliert. Sodann erstellt das Domkapitel eine Liste von Klerikern, die es für das Amt des Bischofs für geeignet hält. Das Recht, eine solche Liste zu erstellen, haben auch die anderen Bistümer in Deutschland. Diese Listen werden über den Nuntius nach Rom, zur Kongregation der Bischöfe, weitergeleitet. Nun beginnen vielfältige Befragungen - insbesondere der Nuntius befragt Bistumsangehörige, auch Laien, nach Profil und Person des neuen Bischofs und berichtet an die Bischofskongregation. Diese aufwendige Informationssammlung führt unter anderem zur langen Dauer einer Neubesetzung.
Eines Tages erhält das Domkapitel von Rom über den Nuntius eine Dreierliste. Die Personen dieser Liste müssen nicht aus der vom Domkapitel vorgeschlagenen Liste stammen - hier ist Rom unabhängig. Allerdings haben dann die Domkapitulare das Recht, aus dieser Liste frei "ihren" Bischof zu wählen - stellvertretend für die Bistumsgemeinde. Das Konkordat sieht nun vor, dass die MinisterpräsidentInnen von Rheinland-Pfalz und Saarland befragt werden müssen, ob politische Bedenken gegen den Kandidaten bestehen - sie nehmen damit das Beteiligungsrecht der früheren Könige und Fürsten wahr. Erfolgt hier kein Einwand, ernennt der Papst den neuen Bischof von Trier und der Dompropst verkündet den Namen.
Quelle: Wochenzeitung Paulinus, Eugen Reiter