Stiftungen sind eine gute Möglichkeit für Menschen, die aus Verantwortungsbewusstsein etwas bewegen und zurückgeben wollen, ihr Vermögen einzusetzen, um einen von ihnen gewählten Zweck dauerhaft zu fördern. Auch in der katholischen Kirche haben sie eine lange Tradition.
Da es sich bei Stiftungen um rechtlich selbständige Vermögensmassen ohne Mitglieder handelt, die oft auf einen Bestand lange über die Lebzeiten des Stifters hinaus angelegt sind, bedürfen sie der Aufsicht durch externe Stellen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Stiftung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen verwaltet wird und der Wille des Stifters gewahrt bleibt.
Stiftungen unterliegen daher grundsätzlich der Rechtsaufsicht durch die staatlichen Stiftungsbehörden. Für kirchliche Stiftungen besteht jedoch die Besonderheit, dass die Aufsicht nach Maßgabe der Landesstiftungsgesetze Rheinland-Pfalz und Saarland auf die zuständigen kirchlichen Stellen übertragen ist. Diese üben für die ihnen unterstellten kirchlichen Stiftungen die Stiftungsaufsicht aus und koordinieren sie, soweit erforderlich, mit den zuständigen staatlichen Stellen.
Für die kirchlichen Stiftungen mit Sitz im Bistum Trier ist das Bischöfliche Generalvikariat Trier die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde. Die Aufgaben der Stiftungsaufsicht werden dabei von der Stabsstelle S. 1 - Justiziariat wahrgenommen.
Rechtsgrundlage für die Arbeit der Stiftungsaufsicht sind neben den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Landesstiftungsgesetze Rheinland-Pfalz und Saarland die Bestimmungen der Stiftungsordnung für das Bistum Trier (KA 2011 Nr. 528).
Stiftungsaufsicht über die katholischen Stiftungen im Bistum Trier
Kontakt
Für sämtliche Anliegen zur kirchlichen Stiftungsaufsicht einschließlich Anfragen zur Erteilung stiftungsaufsichtlicher Genehmigungen und zur Ausstellung von Vertretungsbescheinigungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an:
Stabsstelle Justiziariat
Stiftungsaufsicht
Bischöfliches Generalvikariat
Mustorstraße 2
54290 Trier