Eine Anmeldung setzt die Teilnahme an einem AVR-Grundlagenseminar voraus.
Eine Hauptpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis ist die Vergütung der Beschäftigten. Die MAV ist hier über ihre Beteiligungsrechte insbesondere laut § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 MAVO Bistum Trier in einer sehr verantwortungsvollen Position, da sie mit darauf zu achten hat, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 MAVO Bistum Trier nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Dieses Seminar soll Sie dabei unterstützen, dieser Aufgabe kompetent nachzukommen.
Themen:
- Grundsätze zu Eingruppierung / Umgruppierung auf der Grundlage von Tätigkeitsmerkmalen
- Umgang mit den in den AVR nicht erfassten Tätigkeiten
- Vergütung: Regelvergütung / Tabellenentgelt sowie Kinderzulage, Überleitungs- und Besitzstandsregelungen, Konkurrenzregelungen
- Festlegung der Stufen bei Neueinstellungen
- Stufenlaufzeiten, Bewährungsaufstieg, Tätigkeitsaufstieg
- Mitbestimmungsregelungen bei der Eingruppierung
- Wechselschicht- und Schichtzulagen
- Zeitzuschläge
- Überstunden- und Mehrarbeitsvergütung
- Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld sowie Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Bezüge bei Arbeitsunfähigkeit und Urlaub sowie Krankenlohnaufschlag und Urlaubslohnaufschlag
Die Anmeldefrist endet am 12. August 2026.
Anmeldungen nach diesem Termin können gerne abgeklärt werden. Melden Sie sich dazu bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.