Aufgaben und Beteiligung der MAV zum Schutz von Beschäftigten mit Schwerbehinderung
Eine Anmeldung setzt die Teilnahme an einem MAV-Grundlagenseminar voraus.
In einer Dienstgemeinschaft haben selbstverständliche auch Mitarbeitende mit Behinderungen ihren Platz. Mit einer Schwerbehinderung ergeben sich besondere gesetzliche Regelungen und Vorgaben, die im SGB IX in den §§ 14,155,164,166,167 verortet sind. Auch das AGG äußert sich zu dem Themenkomplex. Die Beteiligungsrechte der MAV sind In den §§ 26 Abs. 3 Nr. 3 und 28 a der MAVO hinterlegt.
Das Seminar wird einen Überblick über die konkreten Aufgaben und Beteiligungsrechte der MAV vermitteln, sowie die rechtlichen Hintergründe des SGB IX und des AGG aufzeigen.
Themen
- Rechte und Pflichten der MAV nach dem SGB IX
- Aussagen des AGG
- Präventions- und Beschäftigungspflichten des Dienstgebers
- Gestaltung von Arbeitsplätzen für Mitarbeitende mit Behinderung
- Eingliederung und Fortbildung nach § 26 Absatz 3 Nr. 3 und 5 MAVO
- Abschluss einer Dienstvereinbarung gemäß den Vorgaben des SGB IX
- Einbeziehung von Vertrauenspersonen in die MAV-Arbeit nach § 52 MAVO
Die Anmeldefrist endet am 21.10.2026.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.