Was geht, wenn nichts mehr geht - Die Überlastungsanzeige und das richtige Verhalten der MAV
Eine Anmeldung setzt die Teilnahme an einem MAV-Grundlagenseminar voraus.
Die Zunahme von Arbeitsbelastungen, verursacht u.a. durch ständigen Personalmangel, führt dazu, dass Beschäftigte an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit kommen. In diesem Kontext taucht der Begriff der Überlastungsanzeige auf.
Dieser Begriff ist dem deutschen Arbeitsschutzrecht zuzurechnen, jedoch nicht ausdrücklich in Gesetzen, Verordnungen oder Tarifverträgen definiert oder geregelt, sondern aus der betrieblichen Praxis entstanden. Die Überlastungsanzeige dient dazu, die Arbeitgeberseite auf organisatorische Mängel hinzuweisen, sodass diese ausgeräumt werden können. Die Verpflichtung der Beschäftigen, ihre Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen, bleibt dabei bestehen. Jedoch fungiert die Überlastungsanzeige auch als Entlastungsanzeige, da Beschäftigte, die ihre Überlastung nicht anzeigen, möglicherweise eine Arbeitnehmerhaftung wegen Übernahmeverschulden treffen kann.
In diesem Seminar wird erörtert, wie eine Überlastungsanzeige korrekt gestellt wird und wie mit einer nicht zufriedenstellenden Reaktion von Arbeitgeberseite umgegangen werden kann. Hierbei werden die Beteiligungsmöglichkeiten der MAV beleuchtet.
Themen:
- Inhalte einer Überlastungsanzeige
- Was tun, wenn die Arbeitgeberseite nicht auf die Überlastungsanzeige reagiert?
- Welche Beteiligungsmöglichkeiten hat die MAV?
- Der Abschluss einer Dienstvereinbarung mit Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nach §§ 15-17 ArbSchG
Die Anmeldefrist endet am 22.07.2026.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.