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Haushaltssicherung - Bistum Trier zukunftsfähig halten

Wir stehen im Bistum Trier vor großen Herausforderungen: Bereits seit mehreren Jahren schließen wir die jeweiligen Geschäftsjahre mit finanziellen Verlusten ab. Das führt dazu, dass unsere Rücklagen schmelzen.  

Die Gründe für das Defizit sind hinlänglich bekannt: Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus, die Taufzahlen sinken und auch der demografische Wandel trifft uns stark.  All das führt zu rückläufigen Einnahmen aus der Kirchensteuer. Hinzu kommen steigende Kosten, unter anderem im Personalbereich oder in der Baubranche. 

Wir wollen handeln: Um als Kirche im Bistum Trier handlungsfähig zu bleiben und auch weiterhin für die Menschen da sein zu können, haben wir 2021/2022 ein Konzept zur Haushaltssicherung erarbeitet, dass alle Bereiche in den Blick nimmt und Maßnahmen beschreibt, wie ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Dabei orientiert sich das Konzept an den Schwerpunkten, die die Diözesansynode (2013-2016) festgelegt hat. 

Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Oktober 2022 vorgelegt und wird seitdem schrittweise evaluiert, angepasst und umgesetzt.  

Sie haben weitere Fragen?

Unter der Funktionsadresse haushaltssicherung@bistum-trier.de können Sie Ihre Fragen und Anliegen zum Thema Haushaltssicherung anbringen.

Schritte und Umsetzung der Maßnahmen

Das hier vorliegende Haushaltssicherungskonzept informiert über die Hintergründe und nötigen Maßnahmen. Um die zielkonforme Umsetzung sicherzustellen, werden die bestehenden Instrumente und Strukturen zur Steuerung und Prognose angepasst und weiterentwickelt.

Wie bereits im Geleitwort erwähnt, werden sich die verabschiedeten Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes unterschiedlich schnell auf die einzelnen Bereiche auswirken. Erste Entscheidungen sind bereits umgesetzt, andere bedürfen längerer Planungen. Um nachvollziehen zu können, wie effektiv die Maßnahmen zur Haushaltssicherung wirken, wird das Controlling des Bistums weiterentwickelt. Wie auch mit dem Kirchensteuerrat beraten, müssen sieben Anforderungen erfüllt werden.

Erwartet wird ein Controlling-Konzept, das ...

  • klare Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Budgets und Steuerung etwaiger Haushaltssicherungsmaßnahmen vorsieht.
  • die erwartete Kostenentwicklung der Funktionsbereiche bbildet und Abweichungen aufzeigt.
  • eine gewisse Dynamik beinhaltet, sodass sich verändernde Umweltumstände berücksichtigt werden können.
  • Funktionsbereichs-Verantwortliche und andere Führungskräfte transparent über den aktuellen Stand informiert.
  • zunächst die finanziellen Aspekte in den Blick nimmt.
  • die Stellenplanentwicklung berücksichtigt.
  • die Wechselwirkungen zwischen den Bereichen berücksichtigt.

Für jeden Funktionsbereich werden Budgets für die kommenden Jahre als Planwerte festgelegt. Dies ermöglicht im Rahmen einer SOLL-IST-Analyse Abweichungen frühzeitig festzustellen. Insbesondere der Leitungskonferenz des Generalvikariats und dem Kirchensteuerrat wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen berichtet, sodass bei Abweichungen und veränderten Prognosen nachgesteuert werden kann. Leitend für die Planungen sind zunächst die Zielbudgets für das Jahr 2035 und die Anforderung eines mindestens ausgeglichenen Haushalts 2026.

Konkrete nächste Schritte sind:

  • Verabschiedung detailliertes Controlling-Konzept
  • Detailplanung der Maßnahmen je Funktionsbereich
  • Einrichtung eines Projektbüros zur Umsetzungsunterstützung/-koordination
  • Klärung/Berücksichtigung der Auswirkungen auf die BGV-Reorganisation (Aufbau- und Ablauforganisation) (vgl. Kap. 6.3)
  • Aufsetzen einer Reporting-Struktur (Datenanalysesystematik implementieren, Daten aufbereiten, Verantwortlichkeiten klären, Prozesse beschreiben)
  • Kommunikation der Abläufe und Rollen (im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses und im Rahmen der BGV-Reorganisation)

Wie an anderer Stelle im vorliegenden Konzept erwähnt, fällt die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes zeitlich mit einem Projekt zur Struktur- und Organisationsveränderung des Generalvikariats zusammen (vgl. Kap 5.9). Eine Anforderung aus dem vorliegenden Konzept an die Organisationsentwicklung ist unter anderem die Zuordnung klarer Entscheidungs- und Budgetverantwortlichkeiten. Folglich geht mit der Organisationsentwicklung eine umfangreiche Kulturveränderung einher.

Das vorliegende Konzept ist öffentlich. Es wird unterschiedliche Formate geben, über die Inhalte zu informieren und offene Fragen zu beantworten.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird von den zuständigen Gremien und Räten in den nächsten Jahren fortlaufend begleitet.

Eine besondere Rolle in der Aufsicht über den Fortschritt der Entwicklungen kommt qua Satzung dem Kirchensteuerrat zu. Diesem wird in der Frühjahrs-Sitzung 2023 eine Mehrjahresplanung zur Umsetzung präsentiert, die die Planungen im vorliegenden Konzept konkretisiert.

Neben der Umsetzungsverantwortung in den definierten Funktionsbereichen und ihren Verantwortlichen liegt die darüberliegende Verantwortung für die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Bischöflichen Verwaltung, konkret im Generalvikariat.

Die diözesanen Gremien und Räte, die ebenfalls durch ihre Beratungen Verantwortung für die Leitung der Diözese tragen, werden über den Fortschritt der Umsetzung informiert und bei notwendigen Entscheidungen gemäß ihrer Rolle eingebunden.

Finanzsituation FAQ

Der gesamte Haushalt des Jahres 2020 betrug im Bistum Trier ca. 480 Mio. €. Darin enthalten sind unter anderem Aufwendungen für Personal, Immobilien und Pensionsrückstellungen. Finanziert wurden diese Aufwendungen zum größten Teil aus Kirchensteuereinnahmen, die 2020 ca. 340 Mio. € betrugen. Weitere Komponenten sind Refinanzierungen z. B. für Schulen, aber auch Entnahmen von Rücklagen. Diese werden vor allem für hohe Pensionsrückstellungen für die Lehrer und Lehrerinnen der kirchlich getragenen Schulen und der Priester aufgewendet. Langfristig werden einem Gutachten zufolge die Kirchensteuereinnahmen um ca. 30% zurückgehen. Diese Entwicklung in Kombination mit steigenden Aufwendungen für Personal und Immobilien führt in der Prognose zu einem strukturellen Defizit in Höhe von 40 Mio. € p.a. im Jahr 2026 und 130 Mio. € im Jahr 2035 p.a.

Prognosen sind grundsätzlich der Versuch aus Erfahrungswerten und Abschätzungen von Entwicklungen möglichst genau eine erwartete Entwicklung darzustellen. Die im Haushaltssicherungsprozess gemachte Prognose setzt sich aus der Mittelfristplanung des Bistums zusammen, in die z. B. die mittelfristigen Steuerschätzungen des Bundes einfließen. Die langfristige Entwicklung wurde anhand linearer Fortschreibung der Werte vorgenommen. Konkret bedeutet dies z. B: die erwartete Steigerung der Personalkosten um 2 % aufgrund des Inflationsziels der Europäischen Zentralbank. Die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen wurde anhand eines vom Freiburger Ökonomen Prof. Bernd Raffelhüschen durchgeführten Gutachten prognostiziert. In der kurzfristigen Haushaltsplanung kann es zu größeren Abweichungen der langfristigen Prognose kommen. Grund hierfür sind z. B. konjunkturelle Entwicklungen oder Sonderereignisse wie die Coronapandemie.

Hauptgründe für rückläufige Kirchensteuereinnahmen sind einerseits die Verrentung geburtenstarker Jahrgänge ab dem Jahr 2026. Hinzu kommen die weiterhin hohe Zahl an Kirchenaustritten. Eine Trendwende ist hier nicht erkennbar oder zu erwarten. Auf der anderen Seite steigen mit der Inflation die Personal-, Immobilien- und Baukosten. Auch die Anforderungen an die Verwaltung steigen stetig (Digitalisierung, Arbeitsschutz, Datenschutz etc.), was dort zu höherem Aufwand führt.