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Die Neufassung der AVR zum 01.01.2027 – Was ist nun zu tun?

Datum:
Mittwoch, 6. Mai 2026 9:30 - 16:00
Art bzw. Nummer:
Seminar
Art bzw. Nummer:
105062_MAVSE
Von:
Christian Mosen - MAV-Vorsitzender Barmherzige Brüder Saffig, Vertreter der Mitarbeiterseite in der ak.mas Regionalkommission Mitte

Am 9. Oktober 2025 beschloss die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas eine Neufassung des AVR, welche zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Mit der Neufassung bekommt die AVR eine neue „Struktur“, welche sich besonders auf die Mitarbeitenden der Anlage 2, 2d und 2e auswirkt. So erhalten die Bestandsmitarbeitenden ein „Wahlrecht“, ob sie weiterhin nach der Anlage 3 vergütet werden möchten oder nach der neuen Entgeltgruppe. 

 

Themen:

  • Vorstellung der neuen Struktur
  • Wie erfolgt die Überleitung?
  • Welche Fristen gibt es?
  • Welche Arbeitszeitregelungen gelten für welche Einrichtung?
  • Aufgabe der MAVen


Die Anmeldefrist endet am 01.04.2026.

Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Kosten

145,00 €

Veranstaltungsort

Tagungshaus der pastoralen Berufe
Jesuitenstr. 13
54290 Trier

Anmeldung