Die arbeitsrechtlichen Normen der Anlage 22 der KAVO Bistum Trier zur Präventions- und Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz
Eine Anmeldung setzt die Teilnahme an einem MAV-Grundlagenseminar voraus. - Der vorherige Besuch eines KAVO-Seminars wird empfohlen.
Seit dem 01. August 2024 enthält die KAVO des Bistums Trier arbeitsrechtliche Normen, die im Zusammenhang mit
- dem Erlass der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
- und der Rahmenordnung
die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz regeln.
Dieses Informationsseminar führt ein in die grundlegenden Normen
- zu den Regelungen zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch
- zum Schutz hinweisgebender Personen
- zur Personalfürsorge für vom Missbrauch betroffene Mitarbeitende
- zum Umgang mit Beschuldigten
- zum Erweiterten Führungszeugnis und zur Selbstauskunftserklärung
- zum Erlass eines Verhaltenskodex und im Hinblick auf Präventionsschulungen.
Weiterhin beinhaltet das Seminar Hinweise zur Rolle und den Aufgaben der MAV im Kontext der Präventions- und Interventionsordnung.
Die Anmeldefrist endet am 17.09.2025.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.