Mitarbeiterversammlungen erfolgreich gestalten und durchführen
Eine Anmeldung setzt die Teilnahme an einem MAV-Grundlagenseminar voraus.
Laut § 21 MAVO Bistum Trier ist die / der MAV-Vorsitzende verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen. In dieser hat die oder der Vorsitzende der MAV einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Die Mitarbeiterversammlung kann der MAV Anträge unterbreiten und zu den Beschlüssen der MAV Stellung nehmen.
In der internen Öffentlichkeitsarbeit der MAV ist die Mitarbeiterversammlung ein wichtiges Element. Die Resonanz der Kolleginnen und Kollegen auf die Einladung ist jedoch nicht immer sehr groß. In diesem Seminar mit Workshop-Charakter werden daher praktische, MAVO-bezogene Beispielsituationen anwendungsorientiert erlernt.
Themen:
- Grundregeln zur ansprechenden Durchführung von Mitarbeiterversammlungen
- Methoden und Techniken der Moderation
- Motivation von Kolleginnen und Kollegen
- Gestaltung des Einladungsschreibens als Medium der Öffentlichkeitsarbeit
- Die Mitarbeiterversammlung als Mitbestimmungsorgan durch z. B. Beschlussfassung und / oder Antragsstellung an die MAV
Die Anmeldefrist endet am 03.09.2025.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.