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Tandemschulung zur MAVO für Dienstgebervertreter*innen und MAVen derselben Einrichtung:Tandem-Tour: Zwei Räder - ein Ziel

Datum:
Dienstag, 9. März 2027 10:00 - Mittwoch, 10. März 2027 16:00
Art bzw. Nummer:
Seminar
Art bzw. Nummer:
108341_MAVSE
Von:
Manfred Jüngst, Vorsitzender Richter des diözesanen Arbeitsgerichts für den MAVO-Bereich Köln

In diesem Seminar ist die Anwesenheit von Dienstgebervertreter*innen und Mitgliedern der MAV aus derselben Einrichtung unabdingbar!
 

Grundordnung und MAVO verpflichten Mitarbeitervertretung (MAV) und Dienstgeber dazu, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und einander zu unterstützen. Gemeinsam tragen sie Sorge für die Rechte der Mitarbeitenden ihrer Einrichtung (vgl. Art 8 Abs. 2 GrO und § 26 Abs. 1 MAVO).

Dieser Kurs soll den Blick auf die Rechte und Pflichten der MAVO insbesondere in Bezug auf die gemeinsame Sorge um die Dienstgemeinschaft schärfen und damit das Verständnis der Rolle des Mitbestimmungspartners stärken und vertiefen.

Anhand von Fallbeispielen soll die ordnungsgemäße Durchführung der unterschiedlichen Mitbestimmungsverfahren dargestellt und durchgespielt werden.

Bringen Sie hierzu bitte zum einen alle in Ihrer Einrichtung vorhandenen Formulare für Mitbestimmungsfälle mit und zum anderen pro MAV und pro Dienstgeberseite mindestens ein Fallbeispiel eines tatsächlich durchgeführten Mitbestimmungsverfahrens von der Einleitung bis zum Abschluss. 

 

Themen:

  • Der Dritte Weg und die Grundordnung des Kirchlichen Dienstes als Basis kirchlicher Dienstverhältnisse
  • Die Unterschiede in den Beteiligungsrechten der MAVO, insbesondere in Bezug auf Anhörungs-, Mitberatungs-, Vorschlags- und Zustimmungsrechte nach §§ 28-37 MAVO
  • Das Mitbestimmungsverfahren nach § 33 MAVO, speziell bei Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen
  • Vorläufige Regelungen, § 33 Abs. 5 MAVO
  • Mitbestimmung und Kündigung § 30 MAVO und § 31 MAVO
  • Mitbestimmung und Kirchliches Arbeitsgericht
  • Mitbestimmung und Einigungsstelle
  • Unterlassungsanspruch
  • Mitbestimmung und einstweilige Verfügung
  • Antragsrecht und Dienstvereinbarung, § 37,38 MAVO

Gerne können Sie bis zum 08. Februar 2027 konkrete Fragestellungen per E-Mail an simone.becker@bistum-trier.de einreichen.

 

Die Anmeldefrist endet am 05.02.2027.

Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Kosten

330,00 €

Veranstaltungsort

Hotel Estricher Hof
Estricher Hof 85
54296 Trier

Anmeldung